zurück zur Übersicht Hund & Katze weitervermittelt 27.01.2017 von Ka He Guten Abend. Meiner Schwester ihr Kater ist weggelaufen und wurde im Tierheim abgegeben. Als sie Post bekommen hat, hat sie sofort dort angerufen. Die haben gesagt, dass eine Frau vom Tierschutzverein da war und die Katze mitgenommen hat. Der Kater war gut genährt und ungefähr 1-2 Wochen weg. Die Frau vom Tierschutz hat den Kater einfach an Neue vermittelt und gibt ihn uns nicht wieder. Wir haben herausgefunden, dass dieselbe Frau von einer anderen den Hund einfach mitgenommen hat, als er bei einer Hundesitterin war, während sie geschäftlich im Ausland war. Diese Frau hat Lügen erzählt wie "ein anderer ihrer Hunde sei auch schon verhungert" und das der Hund unterernährt sei.. Was sollen wir tun?! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Verhalten der -angeblichen- Tierschutzschützerin erscheint nach Ihr Schilderung sonderbar. Fraglich ist bereits, wie und mit welcher Begründung sie die Katze Ihrer Schwester bzw. den Hund der anderen Dame aus dem Tierheim bzw. von der Hundesitterin ausgehändigt bekommen hat. Um zu prüfen, ob und welche Ansprüche Ihre Schwester hat und gegen wen (Tierheim, die Tierschützerin und/oder die neuen Besitzer der Katze) müssen zunächst die Einzelheiten bekannt sein und die vorhandene Korrespondenz (Facebook, WhatsApp, E-Mails, Post etc.) eingesehen werden. Sofern noch nicht geschehen, könnte Ihre Schwester die Tierschützerin schriftlich per Einschreiben auffordern, ihr die Katze innerhalb von einer Woche zurückzugeben. Sie sollte eine Kopie dieses Schreibens zu Beweiszwecken bei ihren eigenen Unterlagen behalten. Sollte die Dame sich weiterhin weigern, sollte Ihre Schwester sich bei weiterem Bedarf anwaltlich über die möglichen weiteren rechtlichen Schritte beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Verhalten der -angeblichen- Tierschutzschützerin erscheint nach Ihr Schilderung sonderbar. Fraglich ist bereits, wie und mit welcher Begründung sie die Katze Ihrer Schwester bzw. den Hund der anderen Dame aus dem Tierheim bzw. von der Hundesitterin ausgehändigt bekommen hat. Um zu prüfen, ob und welche Ansprüche Ihre Schwester hat und gegen wen (Tierheim, die Tierschützerin und/oder die neuen Besitzer der Katze) müssen zunächst die Einzelheiten bekannt sein und die vorhandene Korrespondenz (Facebook, WhatsApp, E-Mails, Post etc.) eingesehen werden. Sofern noch nicht geschehen, könnte Ihre Schwester die Tierschützerin schriftlich per Einschreiben auffordern, ihr die Katze innerhalb von einer Woche zurückzugeben. Sie sollte eine Kopie dieses Schreibens zu Beweiszwecken bei ihren eigenen Unterlagen behalten. Sollte die Dame sich weiterhin weigern, sollte Ihre Schwester sich bei weiterem Bedarf anwaltlich über die möglichen weiteren rechtlichen Schritte beraten lassen.