zurück zur Übersicht Abgabe eines Welpen vor der 15 Woche in ein Land welches Tollwut für Welpen vorschreibt 24.02.2017 von Kerstin K. Hallo an die Rechtsanwälte, vor einiger Zeit ist in vielen Ländern durch den blühenden Welpenhandel die Regelung getroffen worden, dass Welpen erst nach gültiger Tollwutimpfung ins Ausland dürfen, das heißt frühestens mit 15 Wochen. Für uns gute Züchter ist dies echt eine Herausforderung, denn jeder weiß dass dies die wichtigste Zeit des Welpen zur Sozialisierung ist. Gibt es da vielleicht eine Regelung, die wir Züchter nutzen könnten? Egal, wie wir es machen irgendeiner könnte uns später "verklagen". Manchmal gibt es die Regelung, dass ein Welpe mit seiner Mama reisen darf, aber wie beweise ich es später, dass ich den Welpen mit Mama ins Ausland gebracht habe? Gibt es in dieser Hinsicht irgendwelche Aktivitäten? Ich habe eine trächtige Hündin und Anfragen aus 4 Ländern, ich müsste also mindestens 4 Welpen 15 Wochen hier haben (klar für mich eine Freude) aber für die Entwicklung eines Familienhundes, der später vielleicht Einzelhund ist nicht so klasse Vielleicht haben Sie ja eine Idee?? mfG Kerstin K. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Seit der Reform der EU-Bestimmungen für das Reisen mit Heimtieren im Jahre 2014, dürfen Welpen grundsätzlich innerhalb der EU erst verreisen, wenn ein dokumentierter Impfschutz besteht, also frühestens 21 Tage nach dem Impftermin, an dem der Welpe mindestens 12 Wochen alt sein muss. Die EU-Verordnung sieht allerdings Ausnahmen hiervon für privatverbrachte Tiere vor, überlässt es allerdings den einzelnen Mitgliedsstaaten, ob diese hiervon Gebrauch machen. Deutschland hat in seiner Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung auf diese Ausnahmen für privatverbrachte Tiere verzichtet, so dass sowohl für gewerblich als auch für privatverbrachte Tiere nach Deutschland der oben genannte Grundsatz gilt. Entscheidend in Ihrem Fall ist daher, aus welchen Ländern die Interessenten stammen und welche Regelungen dort für die Einreise von Welpen gelten. Sowohl Sie als auch die Käufer sollten dies rechtzeitig vorher und verbindlich in Erfahrung bringen, um den Welpen eine mögliche mehrwöchige Quarantäne und den Beteiligten hohe Kosten und unter Umständen Bußgelder zu ersparen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Seit der Reform der EU-Bestimmungen für das Reisen mit Heimtieren im Jahre 2014, dürfen Welpen grundsätzlich innerhalb der EU erst verreisen, wenn ein dokumentierter Impfschutz besteht, also frühestens 21 Tage nach dem Impftermin, an dem der Welpe mindestens 12 Wochen alt sein muss. Die EU-Verordnung sieht allerdings Ausnahmen hiervon für privatverbrachte Tiere vor, überlässt es allerdings den einzelnen Mitgliedsstaaten, ob diese hiervon Gebrauch machen. Deutschland hat in seiner Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung auf diese Ausnahmen für privatverbrachte Tiere verzichtet, so dass sowohl für gewerblich als auch für privatverbrachte Tiere nach Deutschland der oben genannte Grundsatz gilt. Entscheidend in Ihrem Fall ist daher, aus welchen Ländern die Interessenten stammen und welche Regelungen dort für die Einreise von Welpen gelten. Sowohl Sie als auch die Käufer sollten dies rechtzeitig vorher und verbindlich in Erfahrung bringen, um den Welpen eine mögliche mehrwöchige Quarantäne und den Beteiligten hohe Kosten und unter Umständen Bußgelder zu ersparen.