zurück zur Übersicht Hund getreten 07.09.2009 von Svenja V. Hallo Frau Fries, ich bin am Wochenende mit einer Freundin in der Stadt gewesen, als uns ein Türke mit zwei großen Dobermännern entgegen kam und in eine Gasse abbog, wo wir auch hin mussten. Als wir um die Ecke kamen, trat er den einen Hund heftig in das Hinterteil. Ich habe ihn dann gefragt, ob es gehen würde? Er beschimpfte bzw. beleidigte mich ziemlich. Leider hatten wir es eilig, sonst hätte ich die Polizei gerufen. Heute morgen hab ich dann dem Ordnungsamt die Sache geschildert, die meinten aber das wäre eine Sache für den Tierschutz. Schön, dass in Deutschland sich keiner verpflichtet fühlt. Wofür bezahlt man eigentlich Steuern? Liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der Herr hat sich mit dem von Ihnen geschilderten Verhalten strafbar gemacht. Zum einen hat er Sie beleidigt. Zum anderen liegt durch den Tritt des Hundes eine „Sachbeschädigung“ und ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Für die Verfolgung von Straftaten ist nicht das Ordnungsamt sondern Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig. Daher sollten Sie den Vorfall bei der Polizei schildern und eine Strafanzeige sowie einen Strafantrag stellen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der Herr hat sich mit dem von Ihnen geschilderten Verhalten strafbar gemacht. Zum einen hat er Sie beleidigt. Zum anderen liegt durch den Tritt des Hundes eine „Sachbeschädigung“ und ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Für die Verfolgung von Straftaten ist nicht das Ordnungsamt sondern Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig. Daher sollten Sie den Vorfall bei der Polizei schildern und eine Strafanzeige sowie einen Strafantrag stellen.