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Aus Versehen trächtige Hündin erhalten ?!

von Lana C.

Ich habe vor ca. 2 Wochen einen Hund von einem Tierschutzverein adoptiert.. nun kam raus, dass das Tier trächtig ist. Laut Orga ein Fehler vom Tierarzt, der die Trächtigkeit in den falschen Pass schrieb. Nun wurde mir gesagt, dass die Kosten die, auf mich zukommen werden zwar übernommen werden könnten .. die Welpen dann allerdings dem Verein gehören. Ich persönlich finde das sehr unfair , denn ich muss nicht nur Geld, sondern auch mein Herz und meine Nerven einsetzen um die Welpen gesund auf die Welt zu bringen und sie danach wochenlang an alles zugewöhnen. Mich hat niemand gefragt, ob ich eine trächtige Hundin möchte und nun hat sich der Hund schon so bei mir eingewöhnt, dass ich sie, vor allem in ihrer Situation, nie mehr hergeben würde. Ich finde in dem Schutzvertrag keinen Punkt, der sich auf eine solche Situation bezieht.. nur das man einen Wurf melden muss. Weiß hier jemand, wie so eine Situation geklärt werden muss ? Habe ich wirklich kein Recht mehr auf die Welpen wenn die Organisation den Tierarzt bezahlt ? Kann ich zumindest verlangen, das ich meine Schutzgebühr wieder bekomme, um die ungewollten Kosten zu decken ? Oder hab ich jetzt einfach Pech gehabt ?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das Eigentum an Welpen einer Hündin richtet sich immer nach dem Eigentum an der Hündin, da die Welpen rechtlich so genannte „Früchte“ der Hündin im Sinne des §§ 953, 99, 90a BGB sind.

Da Sie schreiben, dass es einen Tierschutzvertrag gibt, müsste dieser zunächst eingesehen und geprüft werden. Da sich die Tierschutzvereine in der Regel das Eigentum an den vermittelten Tieren vorbehalten und damit auch an den Welpen, müsste geprüft werden, ob dieser Eigentumsvorbehalt wirksam ist oder nicht.

Da es leider bisher noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage gibt, muss man sich die wenigen existierenden Urteile anschauen. Das Amtsgericht und Landgericht Krefeld haben im Jahre 2006 bzw. 2007 entschieden, dass es sich bei Tierschutzverträgen nicht um Kaufverträge handelt. Anders dagegen das Amtsgericht und Landgericht Hamburg, die 2008 bzw. 2009 sehr wohl von Kaufverträgen ausgegangen sind, unabhängig davon, wie der Vertrag benannt wird. Meines Erachtens spricht einiges für die Sicht der Hamburger Gerichte, da aus objektiver Sicht ein Tier gegen einen Geldbetrag übergeben wird und alle Pflichten (Steuern, Versicherung, Haftung, Tierarztkosten, etc.) auf den Übernehmer übergehen.

Würde man von einem Kaufvertrag ausgehen, so wäre der Eigentumsvorbehalt unwirksam und Sie sind Eigentümerin der Hündin und damit per Gesetz auch der Welpen. Theoretisch zu entscheiden ist daher vorab, ob Sie aufgrund der (verschwiegenen oder tatsächlich unbekannten?) Trächtigkeit von dem Kaufvertrag zurücktreten können – dann müssten Sie allerdings die Hündin gegen Rückerstattung der gezahlten Gebühr – zurückgeben (was Sie ja nicht wollen) oder ob Sie die Hündin behalten wollen und dann möglicherweise einen Schadensersatzanspruch gegen den Tierschutzverein aufgrund der entstehenden Kosten haben oder ob Sie die Welpen im eigenen Namen verkaufen können und so die entstehenden Kosten „ersetzt“ bekommen.  

Zu prüfen ist des Weiteren, ob ein möglicher Verkauf der Welpen auf andere Weise gegen den Tierschutzvertrag verstoßen könnte und ob möglicherweise eine Vertragsstrafe enthalten ist und wenn ja, ob diese wirksam ist.

Bevor Sie konkrete Forderungen an den Verein stellen, sollten Sie sich zur Sicherheit mit dem Vertrag und möglicherweise vorliegender Korrespondenz unbedingt an eine/n Anwalt/in für Tierrecht wenden, um nicht unbeabsichtigt einen Fehler zu machen. So könnte nämlich z.B. in der Rückforderung der Tierschutzgebühr für die Hündin rechtlich der Rücktritt vom Vertrag gesehen werden, der - wenn er denn rechtlich wirksam ist - nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. 

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