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kranker Hund vom Vermehrer

von Manuela B.

Ich habe meinen Labrador im Mai 2008 bei einem (so dachte ich) Züchter für 600,-Euro mit Papieren gekauft. In der Anzeige stand, die Eltern wären ED- und HD-frei! Später habe ich in den Papieren entdeckt, daß die Mutter HD-Übergangsform hat und der Vater gar nicht auf ED geröntgt wurde! Außerdem habe ich durch das Internet mittlerweile raus gefunden, daß es sich hierbei um einen Vermehrer handelt (mindestens 3 Rassen) und auch andere Hunde gesundheitlich auffällig sind. Mein Hund hat hochgradige HD bds., ED mit bereits bestehender Arthrose. Dies alles wurde schon mit 10 Monaten diagnostiziert! Mit 12 Monaten wurde er dann operiert (wobei er hiervon eine Nierenerkrankung davon trug)! Die Tierarzt-Kosten hierfür beliefen sich im Jahr 2008 auf rund 3500,-Euro! Wir sind finanziell am Ende! Kann ich gegen diesen "Züchter" etwas unternehmen bzw. etwas einfordern um wenigstens die finanzielle Seite etwas zu erleichtern? Kann man gegen diesen Vermehrer etwas unternehmen damit er nicht weiterhin viel Geld an kranken Hunden verdient bzw. ihm die Zuchtzulassung (er nennt sich selbst aber nur Hobbyzüchter und hat auch Hunde auf seinen Sohn laufen) abgenommen wird? Vielen Dank im voraus und eine schöne Weihnachtszeit

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ist ein verkaufter Hund krank also “mangelhaft“, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er den Hund u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Unabhängig von der Höhe der Forderung, muss der Verkäufer –außer in akuten Notfällen- VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Diese Nachbesserung könnte darin bestehen, dass der Züchter den Hund auf eigene Kosten bei ihrem Tierarzt behandeln lässt, wobei in Ihrem Fall fraglich ist, ob Sie ihn überhaupt hätten auffordern müssen, da die HD durch eine Behandlung nicht behoben werden kann und des Weiteren eine arglistige Täuschung durch die falschen Angaben in der Verkaufsanzeige im Raume steht. Weigert der Züchter sich, sich an den Kosten zu beteiligen, ist zu überlegen ob ein Gericht eingeschaltet wird. Schildern Sie auch dem zuständigen Veterinäramt schriftlich Ihren Fall, das dann geeignete Maßnahmen ergreifen kann.

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