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Katze in Nachbars Garten

von Frank N.

Ciao, wir leben in einem Reihenhaus und haben eine Katze und einen Kater. Die Katze stromert gerne rum und legt dem Nachbarn einmal im halben Jahr eine Maus vor die Terassentür. Die rufen bei uns an und regen sich sehr auf, sagen wir können uns keine 2 Katzen anschaffen. Sie werden sich was einfallen lassen. Ich bot Ihnen an, dass ich die Mäuse wegnehme, was die Nachbarn dann schon taten. Da die Katze aber mehrfach wiederkam und nach der Maus suchte waren die Nachbarn(eigentlich nur Sie) verärgert. Das Verhältnis ist sonst zu den Nachbarn sehr gut. Aber sie wollen nichts auf Ihrem Grundstück haben. Was kann ich tun ? Vielen Dank im Voraus.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgericht Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Dieser Anspruch besteht neben den Schadensersatzansprüchen für zerstörte Pflanzen, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. Allerdings muss der Geschädigte beweisen, dass es auch tatsächlich IHRE Katzen sind, die Anlass des Ärgers sind. Einen anderen Vorschlag, als den bereits genannten die Mäuse selbst zu entfernen, habe ich leider auch nicht.

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