zurück zur Übersicht Grundstückgrünfläche vorm Gartentor wird von achtlosen Hundehaltern als Kotwiese benutzt - Was tun? 27.12.2009 von Julia W. Guten Tag Frau Fries, ich bin zusammen mit meinem Hund im Sommer diesen Jahres nach Regenstauf in eine Wohnung mit Garten gezogen. Direkt vor meinem Gartentor ist eine ca. 2 x 2 Meter große Einfahrt (Grasfläche). An dieser Stelle stehen bei Abholung unsere Mülltonnen und auch der Briefkasten befindet sich am Zaun. Nun bin ich leider seit meinem Einzug regelmäßig damit beschäftigt, die Kothaufen von anderen Hunden zu entsorgen. Anscheindend gibt es hier nur verständnislose und rücksichtslose Hundehalter. Ich bin mittlerweile richtig sauer. Immerhin muss ich den Dreck entsorgen und auch noch aufpassen, nicht regelmäßig reinzusteigen. Bisher konnte ich noch niemanden inflagranti ertappen. Denn ich würde die entsprechende Person nicht gerade freundlich zur Rede stellen. Nun wollte ich von Ihnen gerne wissen, welche rechtlichen Schritte ich im allgemeinen und evtl. auch bei "Ertappen" im einzelnen anwenden kann. Besteht die Möglichkeit der Anzeige gegen unbekannt? In wie weit kann ich mit Drohungen in Schriftform (z. B. Warntafeln) aktiv werden? Kann ich beim Ordnungsamt oder auf der Gemeinde irgendwas bewirken? Ich danke für Ihre Hilfe Mit freundlichen Grüßen Julia W. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Mal davon abgesehen, dass das nicht Entfernen des Hundekots eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet wird, sollte jeder Hundehalter aus Rücksicht auf seine Mitmenschen den Kot seines Hundes sofort entfernen. Ob Sie ein Schild aufstellen dürfen, hängt davon ab, ob das Grundstück eine öffentliche Fläche der Gemeinde ist. Wenden Sie sich dann hilfesuchend an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde. Handelt es sich um das private Grundstück Ihres Vermieters ist es eigentlich seine Aufgabe diese Beeinträchtigungen seines Eigentums zu unterbinden. Eine Möglichkeit wäre z.B. die Einzäunung des Grundstücks.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Mal davon abgesehen, dass das nicht Entfernen des Hundekots eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet wird, sollte jeder Hundehalter aus Rücksicht auf seine Mitmenschen den Kot seines Hundes sofort entfernen. Ob Sie ein Schild aufstellen dürfen, hängt davon ab, ob das Grundstück eine öffentliche Fläche der Gemeinde ist. Wenden Sie sich dann hilfesuchend an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde. Handelt es sich um das private Grundstück Ihres Vermieters ist es eigentlich seine Aufgabe diese Beeinträchtigungen seines Eigentums zu unterbinden. Eine Möglichkeit wäre z.B. die Einzäunung des Grundstücks.