zurück zur Übersicht Vergiftung 16.07.2017 von Ann-Britt S. Guten Abend, unser Kater ist heute wohl vergiftet worden. Er lief schreiend durch einen Garten in der Nachbarschaft und brach dort tot zusammen. Zum Glück fragten diese netten Menschen überall herum, um zu erfahren, wem das Tier gehört. Nun ist er zu Hause. Sollen wir ihn untersuchen lassen? Sollen wir Anzeige erstatten? Unsere Familie kann es nicht fassen. Er war noch so jung (15 Monate) Mit traurigen Grüßen Ann-Britt S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Sie sich aufgrund des traurigen Todes ihres Katers an mich wenden müssen. Um zu erfahren, ob tatsächlich eine Vergiftung vorlag und womit er vergiftet wurde, müssten Sie eine Obduktion in Auftrag geben. Sofern keine natürlich Todesursache vorliegt, könnten Sie eine Strafanzeige gegen Unbekannt stellen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und wegen Sachbeschädigung. Sie könnten sich in der Nachbarschaft umhören, ob jemand gesehen hat, dass Giftköder ausgelegt wurden oder andere hilfreiche Angaben machen kann, die Sie der Polizei mitteilen können. Ohne Zeugen oder andere Anhaltspunkte, was genau passiert ist, sind die Chancen, dass ein Täter ermittelt werden kann, aber leider äußert gering. Sollte ein Täter ermittelt werden können und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, sollten Sie eine/n Rechtsanwalt/in mit der Akteneinsicht beauftragen. Auf diesem Wege kommen Sie an dessen Daten und können entweder im Strafverfahren im Wege eines Adhäsionsantrages oder auf dem zivilrechtlichen Wege -wenigstens- Schadensersatzansprüche geltend machen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Sie sich aufgrund des traurigen Todes ihres Katers an mich wenden müssen. Um zu erfahren, ob tatsächlich eine Vergiftung vorlag und womit er vergiftet wurde, müssten Sie eine Obduktion in Auftrag geben. Sofern keine natürlich Todesursache vorliegt, könnten Sie eine Strafanzeige gegen Unbekannt stellen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und wegen Sachbeschädigung. Sie könnten sich in der Nachbarschaft umhören, ob jemand gesehen hat, dass Giftköder ausgelegt wurden oder andere hilfreiche Angaben machen kann, die Sie der Polizei mitteilen können. Ohne Zeugen oder andere Anhaltspunkte, was genau passiert ist, sind die Chancen, dass ein Täter ermittelt werden kann, aber leider äußert gering. Sollte ein Täter ermittelt werden können und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, sollten Sie eine/n Rechtsanwalt/in mit der Akteneinsicht beauftragen. Auf diesem Wege kommen Sie an dessen Daten und können entweder im Strafverfahren im Wege eines Adhäsionsantrages oder auf dem zivilrechtlichen Wege -wenigstens- Schadensersatzansprüche geltend machen.