zurück zur Übersicht

Wem gehört der Hund?

von Dirk W.

Hallo, meine Lebensgefährtin und ich haben uns getrennt. Vor 5 Jahren erwarben wir einen Hund aus dem Tierheim. Ich bin ausgezogen und habe den Hund aber vorerst bei meiner Ex-Lebensgefährtin gelassen. Meine Lebensgefährtin meint nun, den Hund damals bezahlt zu haben und auch dafür unterschrieben hat und beansprucht den Hund für sich. Da ich anderer Meinung bin und keine Einsicht bekomme, kann ich dies nicht nachvollziehen. Im Impfpass/- ausweis stehe ich allerdings als Besitzer und ich meine auch das ich als Besitzer den Hund bei Tasso hab registrieren lassen. Wer ist der rechtmäßige Besitzer? Gütigerweise habe ich jetzt "meinen Hund" für eine Woche Urlaub bekommen, möchte allerdings weiteren Streit mit meiner Ex aus dem Weg gehen...

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da Sie den Hund gerade bei sich, also in Ihrem Besitz haben, sind Sie zunächst in der besseren Position, da Ihre Exfreundin, wenn sie den Hund tatsächlich zurückhaben will und dies nicht nur als Vorwand nutzt, um eigentlich andere Konflikte mit Ihnen auszutragen, sie die Herausgabe letztlich gerichtlich einklagen müsste, wenn Sie den Hund für sich beanspruchen würden. Das Gericht würde im Streitfall zunächst die derzeitige Eigentumslage prüfen und würde dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden. Anhand Ihrer Schilderung scheint es, dass Sie den Hund gemeinsam erworben hätten, womit sie beide also auch Gemeinschaftseigentümer geworden wären. Hierfür müsste der Tierschutzvertrag eingesehen werden, wobei in diesem Zusammenhang das Gericht auch klären muss, ob nicht vielleicht noch das Tierheim Eigentümer ist, da in den Verträgen in der Regel ein lebenslanger Eigentumsvorbehalt enthalten ist. Ob dieser wirksam ist, ist rechtlich umstritten und hängt vom jeweiligen Gericht ab. Weder die Tatsache, dass Sie als Besitzer im Impfausweis stehen, noch die Registrierung auf sich, reicht allein als ein verbindlicher Eigentumsnachweis aus. Entscheidend wird auch sein, dass Sie den Hund zunächst bei der Trennung bei ihr belassen haben und die Frage, was genau Sie hierüber miteinander vereinbart haben, also ob Sie damit Ihr Eigentum/Ihren Eigentumsanteil an Ihre Exfreundin übereignet haben könnten.

Da die Prüfung der Eigentumslage sehr kompliziert ist und hierzu alle Einzelheiten bekannt sein müssen, sollten Sie sich spätestens, wenn sie sich anwaltlich vertreten lässt, auch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragen.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung