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Wer ist Besitzer des Hundes

von Stephanie W.

Hallo Frau Fries, mein damaliger Freund (wir waren unverheiratet) und ich haben uns vor 8 jahren einen Hund (Rhodesian Ridgeback) zusammen angeschafft. Vor 4 Jahren haben wir uns getrennt und ich habe den Hund selbstverständlich mitgenommen, da mein Ex-Freund von morgens bis spät abends beruflich unterwegs ist (ich arbeite von zu hause aus). Er hätte niemals die Zeit, die diese Rasse benötigt, aufbringen können und der Hund wäre den ganzen Tag alleine zu Hause geblieben. Aus Gutmütigkeit, weil er noch an dem Tier hing, habe ich ihm angeboten, den Hund an den Wochenenden zu bekommen. Leider stellte ich mit der Zeit fest, dass mein Ex sich nicht richtig um den Hund kümmert und er auch keinen richtigen Auslauf (fast gar keinen Auslauf)bekommt. Er ließ ihn sogar alleine zu Hause, weil er beruflich unterwegs war. Wenn er mir den Hund gebracht hat, war er schlapp, müde, hatte keine richtige Lust zu laufen etc... ausserdem hatte er jede Menge Zecken, die ich ihm dann entfernt habe, weil mein Ex behauptet, der Hund würde nach ihm schnappen bei dem Versuch die Zecken zu entfernen. Um nur einzelne Probleme zu nennen...es sind noch viele mehr. Daraufhin habe ich beschlossen, ihm den Hund nicht mehr übers Wochenende zu überlassen und ganz bei mir zu behalten. Damit ist mein Ex nicht einverstanden, hat sogar gedroht, den Hund drei Wochen bei seiner Tochter zu lassen (die überhaupt nichts mit der Angelegenheit und dem Hund zu tun hat) . Ich habe den Hund in meiner Gemeinde "auf meinen Namen" angemeldet, das Impfbuch ist in meinem Besitz und auch sonst habe ich mich um das Tier aufopfernd gekümmert, da ich von Anfang an für den Hund da war und bin. Der Hund ist für mich eine Art Kinderersatz, ich liebe ihn. Nun ist meine Angst, dass er sich einen Anwalt nimmt um die Angelegenheit auf diese Weise zu klären. Er behauptet, ich hätte nicht das Recht zu entscheiden, dass der Hund ganz bei mir bleibt. Ich möchte nur das Beste für den Hund und habe es ihm sachlich und freundlich erklärt, aber er bleibt uneinsichtig und hat schon von "Gericht" geschrieben... und dass er sich das nicht gefallen lassen wird! Leider kann ich mich nicht mehr erinnern, ob es damals vor 8 Jahren beim Hundekauf einen Kaufvertrag gab. Wenn ja, und nur mein Ex mit seinem Namen unterschrieben hat, wie stehen dann meine Chancen ? Gehört der Hund dann ihm ? Ich habe die Hälfte des Kaufpreises bezahlt! Die Kosten haben wir uns geteilt, wie auch sonst alle anderen Kosten (z.B. Tierarzt etc.) Ich habe gehört und gelesen, dass die Person, die im Kaufvertrag steht, auch gleichzeitig der Besitzer ist. Ist denn das "Wohl des Hundes" nicht VIEL WICHTIGER ? Im Impfbuch steht die Adresse meines Ex und darunter meine Adresse. Wie stehen meine Chancen ? Über eine Antwort wäre ich Ihnen mehr als dankbar.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Ich entnehme Ihrer Schilderung, dass Sie den Hund derzeit bei sich, also in Ihrem Besitz haben (was nicht mit dem Eigentum zu verwechseln ist). Daher sind Sie zunächst in der besseren Position, da Ihr Exfreund, wenn er den Hund tatsächlich zurückhaben will und dies nicht nur als Vorwand nutzt um eigentlich andere Konflikte mit Ihnen auszutragen oder nach wie vor Kontakt zu Ihnen zu haben, er die Herausgabe letztlich gerichtlich einklagen müsste, wenn er den Hund für sich allein beanspruchen würde. Ihre bisher praktizierte Regelung eines geteilten “Umgangsrecht/Besuchsrecht “ für den Hund wie bei einem Kind, ist im Gesetz jedenfalls nicht geregelt und könnte daher bei einem Streit hierüber nicht per Gerichtsurteil erstritten werden.

Das Gericht würde im Streitfall zunächst die derzeitige Eigentumslage prüfen und würde dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden. Zu prüfen wäre zum einen, ob Sie beide bei Anschaffung des Hundes Gemeinschaftseigentümer geworden sind (in diesem Falle müsste einem von Ihnen beiden das Alleineigentum zugewiesen werden und der andere müsste einen finanziellen Ausgleich dafür erhalten) oder ob Ihr Exfreund damals Alleineigentum erlangt hat. Aber nicht nur die Kaufsituation ist für die Prüfung wichtig, sondern auch die Tatsache, dass Sie den Hund bei der Trennung behalten haben/er Ihnen den Hund überlassen hat, da Sie möglicherweise aufgrund dessen Alleineigentümerin geworden sein könnten. Um die Erfolgsaussichten einer Herausgabeklage gegen Sie realistisch einschätzen zu können, müssten die Einzelheiten bekannt sein, Unterlagen eingesehen und die Korrespondenz hinsichtlich der Trennung eingesehen und ausgewertet werden (E-Mail, WhatsApp, Facebook etc.). Ebenfalls zu prüfen wäre, ob Sie ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich Ihrer Ausgaben für den Hund haben, für den Fall, dass Sie den Hund zurückgeben müssten.

Sie sollten Sie sich spätestens, wenn er sich anwaltlich vertreten lässt oder ein Gericht einschaltet, auch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragen.

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