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Hundehaltung im eigenen Wohnhaus

von Eva K.

Ich habe eine sehr dringende Anfrage. Meine Schwester war jahrelang PRIVAT im Tierschutz in Indonesien tätig. Sie hat über viele Jahre in dem ihr möglichen Rahmen dort Straßenhunde kastriert, sterilisiert, verarzten lassen mit einem ansässigen Tierarzt. Über diesen langen Zeitraum hinweg, über 10 Jahre, sind 11 Hunde bei ihr geblieben. Es hat sich jetzt herausgestellt, dass sie aus vielerlei Gründen wieder nach Deutschland zurück muß und will. Ich suche gerade ein Haus für sie und die Tiere und bin fündig geworden oben im Norden, in Krummhörn in Ostfriesland. Das Grundstück hat fast 5000 qm, eine ca 400qm große Scheune die nur gewerblich nicht für Wohnzwecke genutzt werden darf und 120 qm Wohnfläche. Da uns erst einmal das nötige Geld fehlt werden wir das Grundstück nach und nach versuchen einzuzäunen, damit die Hunde auch draussen frei herumlaufen können. Die Hunde sollen mit im Wohnhaus leben. Die Scheune soll bei schlechtem Wetter als Auslauf dienen und ein zunächst mal kleiner eingezäunter Teil als Auslauf. Es ist ein ostfriesisches Landhaus, der nächste Nachbar 170m entfernt ist eine Hundepension, der Nachbar gegenüber der Hundepension ist hält Pferde. In die andere Richtung ist der nächste Nachbar fast 200 Meter entfernt, dazwischen und zur anderen Seite hin Maisfelder von einem Bauern. Frage 1: Da wir kurz vor einem Kauf stehen: Könnte es mit so vielen Hunden Schwierigkeiten mit der Gemeinde geben? Frage2: Zwei Hunde möchte ich (auch finanziell) übernehmen und auch hier in Gelsenkirchen anmelden. Müssen diese Hunde dann auch dort in Krummhörn angemeldet werden wenn sie oft dort sind? Frage3. Kann man einen gemeinnützigen Verein gründen damit die hohe Belastung der Hundesteuern wefällt? Wie macht man das? Bzw. 56 von den Hunden werden das Grundstück gar nicht verlassen, sie sind alt und Leine laufen nicht gewöhnt. Hat das einen Einfluß auf Hundesteuer? Viele Fragen, ich weiß, wäre aber sehr dankbar für eine schnelle Rückmeldung von Ihnen. Telefonisch wollte ich die Leitung frei halten für entlaufene Tiere. Mit bestem Dank für Ihre Mühe, Eva K.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die Haltung derart vieler Hunde wird sehr wahrscheinlich zu Problemen führen, wobei ich nicht weiß, ob konkret die Gemeinde Krummhörn pro oder contra Hundehaltung ist. Da das sehr strenge niedersächsische Hundegesetz anwendbar ist, müssen alle dort genannten Voraussetzungen eingehalten werden, wie z. B. der Nachweis der Sachkunde, die kostenpflichtige Registrierung aller Hunde im Zentralregister, der Nachweis einer Hundehalterhaftpflichtversicherung für jeden Hund etc.

Hinsichtlich der Hundesteuer müssen die verschiedenen Regelungen der Hundesteuersatzung der Gemeinde Krummhörn eingehalten werden. Grundsätzlich gilt gemäß § 2 Absatz 1, dass Hunde, die länger als zwei Monate in einem Haushalt in Krummhörn leben, dort zu versteuern sind. Ob es sinnvoll ist einen Verein zu gründen, lässt sich an dieser Stelle nicht pauschal beantworten. Laut § 2 gilt jedenfalls der Verein als Halter und ist ebenfalls hundesteuerpflichtig. Die Steuerpflicht gilt unabhängig davon, ob die Hunde bereits in einer anderen Stadt/Gemeinde versteuert werden, da die Aufnahme in den Haushalt entscheidend ist. Zu prüfen wäre daher, ob eine Steuerermäßigung oder eine Befreiung nach den Paragraphen 4 und 5 beantragt werden könnten. Ich rate bei Ihren Überlegungen dringend § 11 der Satzung zu beachten, der mir bisher in noch keiner Hundesteuersatzung begegnet ist:

„§ 11

Versteigerung

Hunde, für die von dem Halter die Steuer nicht beigetrieben werden kann oder die der Hundehalter nicht binnen einer angemessenen Frist abschafft, können eingezogen und versteigert werden. Ein Überschuss des Versteigerungserlöses über die Steuerschuld und die Unkosten des Verfahrens wird dem Hundehalter ausgezahlt. Bleibt die Versteigerung erfolglos, so kann über den Hund nach freiem Ermessen verfügt werden.“

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