zurück zur Übersicht Beißvorfall/Amtstierarzt 07.09.2009 von Inga S. Sehr geehrte Frau Fries, ich hätte eine Frage zum Thema Vorstellung bei Amtstierarzt nach Beißvorfall und Stellung Strafanzeige wegen Körperverletzung. In Hamburg kam es durch einen peruanischen Nackthund zu einer Beißattacke, wobei eine Bekannte nicht unerheblich verletzt worden ist. Der Hund musste nun mit Hundehalter, obwohl dieser nicht zum Zeitpunkt des Beißvorfalls den Hund geführt hat, zum Amtstierarzt. Dort so wurde unserer Bekannten von der Amtstierärztin selbst mitgeteilt, wurde der Hund im Büro der Amtstierärztin angeschaut mit einem Leckerchen verwöhnt und mitgeteilt, dass der Hund keine aggressiven Tendenzen zeigt. Die Amtstierärztin teilte mit, dass der Vorgang somit abgeschlossen wäre. Ist der Ablauf nach Beißvorfall so üblich? Vielleicht können Sie eine Klärung zum Sachverhalt bringen. Mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der beschriebene Ablauf ist nach einem Beißvorfall durchaus üblich. Die zuständige Ordnungsbehörde muss nach einem Beißvorfall prüfen, ob und welche Auflagen der Halter zukünftig für das Halten des Hundes auferlegt bekommt. Zuständig für die Beurteilung der Gefährlichkeit des Hundes sind die Amtstierärzte, die ein Gutachten über den Hund verfassen und dem Ordnungsamt übermitteln. Die Verletzte kann über einen Anwalt beim Ordnungsamt Akteneinsicht fordern und auf diesem Weg auch das Gutachten der Amtstierärztin einsehen und prüfen. Das Ergebnis des Strafverfahrens wegen Körperverletzung sollte dem zuständigen Ordnungsamt mitgeteilt werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der beschriebene Ablauf ist nach einem Beißvorfall durchaus üblich. Die zuständige Ordnungsbehörde muss nach einem Beißvorfall prüfen, ob und welche Auflagen der Halter zukünftig für das Halten des Hundes auferlegt bekommt. Zuständig für die Beurteilung der Gefährlichkeit des Hundes sind die Amtstierärzte, die ein Gutachten über den Hund verfassen und dem Ordnungsamt übermitteln. Die Verletzte kann über einen Anwalt beim Ordnungsamt Akteneinsicht fordern und auf diesem Weg auch das Gutachten der Amtstierärztin einsehen und prüfen. Das Ergebnis des Strafverfahrens wegen Körperverletzung sollte dem zuständigen Ordnungsamt mitgeteilt werden.