zurück zur Übersicht

Welpenkauf

von Julia D.

Guten Morgen, da ich gerne eine fachliche Beratung hätte, schildere ich bin mein Anliegen: über EBay Kleinanzeigen sind wir (mein Freund und ich) auf einen Wurf von Welpen gestoßen. In der Anzeige, von der wir noch Kopien besitzen, stand: „die Welpen werden 4-Fach-entwurmt, gechipt und geimpft ab der 8. Lebenswoche abgegeben. Die Welpen werden regelmäßig auf die Wiese gesetzt um schnell stubenrein zu werden, und wachsen mit Ihrer Mutter und anderen Hunden auf. Auch an das Autofahren werden sie gewöhnt.“ Nun hat die Frau, der die Mutterhündin gehört, diese allerdings mit den Welpen bei ihrem Bruder in einer Stadtwohnung in der zweiten Etage gehalten. Die Wurfkiste war voller Hundestuhl und wurde teilweise mit Kleintiereintreu gefüllt. Als die Welpen 5 Wochen alt waren, schrieb die Frau alle künftigen Welpenbesitzer (unter anderem uns) an, mit der Frage, ob wir unseren Welpen sofort nehmen könnten- die Polizei wäre in der Wohnung gewesen, da sich Nachbarn über den Lärm beschwert hätten, und hätte angeordnet, dass die Welpen woanders untergebracht würden. Wir sagten ihr, dass die Welpen bis zur 8ten Woche bei der Mutter bleiben sollten, und wir ihn nicht eher nehmen könnten. Am Nachmittag bekamen wir dann die Nachricht, dass unser (bereits angezahlter) Welpe mit zwei seiner Geschwistern nun bei anderen Käufern untergebracht wäre, und dass wir ihn dort nicht besuchen könnten. Er wurde ohne Futter und Zubehör in einem Pappkarton dort hingebracht. Zum Glück konnten wir die Familie kontaktieren, und besuchen unseren Welpen jetzt regelmäßig. Mittlerweile hat er normalgewicht und ist gut entwickelt- nun meine Frage: Bin ich dazu verpflichtet, der „Züchterin“ die volle Restsumme für den Welpen zu zahlen? Die Impfung, der Chip und die Entwurmung wurden von uns gezahlt, sie hat von den Punkten aus ihrer Anzeige keinen einzigen eingehalten, und verlangt trotzdem den vollen Preis. Ich hoffe es ist verständlich geschrieben, ich habe versucht mich kurz zu halten. Mit freundlichem Gruß

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst ein paar grundsätzliche Informationen vorweg. Da Emotionen im Recht keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.

Im deutschen Vertragsrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit (jeder kann entscheiden, ob er den jeweiligen Vertrag abschließt oder nicht). Haben beide Parteien dann freiwillig den Vertrag abgeschlossen, gilt für abgeschlossene Verträge dann der Grundsatz der Vertragstreue („Verträge sind einzuhalten“).

Für beide Parteien gilt dann der Grundsatz der Vertragstreue. Sie als Käuferin müssen den vereinbarten Kaufpreis bezahlen und die Verkäuferin muss Ihnen den Welpen so übereignen, wie es zwischen Ihnen vereinbart war, also entwurmt, gechippt und geimpft. Es ist gut, dass Sie die Verkaufsanzeige noch haben, da diese zusammen mit dem Kaufvertrag die wichtigsten Beweismittel darstellen.

Wenn der Welpen nun nicht wie vereinbart gechipt, entwurmt und geimpft übergeben wurde, also „mangelhaft“ im Sinne des BGB ist, ist zu prüfen, ob Sie z.B. den Kaufpreis mindern können und eventuell Schadensersatzansprüche haben. Die gesetzliche Voraussetzung für diese Gewährleistungsansprüche ist jedoch, dass der Verkäufer zunächst unter Setzung einer Frist aufgefordert werden muss, den Mangel zu beheben, in Ihrem Falle also, dass die Verkäuferin aufgefordert werden musste, auf eigene Kosten den Welpen, chippen, impfen und 4-fach entwurmen zu lassen. Nur in Notfällen kann von dieser Aufforderung abgesehen werden oder wenn die Verkäuferin dies endgültig abgelehnt hat.

Um Ihre Ansprüche zu prüfen, muss daher sowohl der Kaufvertrag als auch die Verkaufsanzeige sowie die gesamte Korrespondenz zwischen Ihnen und der Verkäuferin und möglichst auch zwischen Ihnen und den Leuten, die die Welpen gepflegt haben, eingesehen werden. Wichtig für die Prüfung ist auch zu wissen, wie hoch der vereinbarte Kaufpreis war und welchen Betrag Sie bereits angezahlt hatten. Lassen Sie sich daher bei weiterem Bedarf anwaltlich beraten.

763.072 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung