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Katze Sammy

von Martina A.

Sehr geehrte Damen und Herren, letzte Woche hat unser Nachbar  zuerst mich, später meinen Mann angesprochen, unser kastrierter Kater Sammy (wir haben die Katze seit 11 Jahre und wohnen seit 14 Jahren in einem Reihenhaus) würde seine Haustüre bepinkeln. Es gibt mit diesem Mann schon seit langem Schwierigkeiten. Er hat mich beschimpft, die Kinder bedroht mit einer Ohrfeige. Ich habe darauf hin ihm einen Brief geschrieben, er solle sich nur noch schriftlich an uns wenden. Heute war von ihm ein Brief in unserem Briefkasten indem er uns auffordert, seine Haustüre zu reinigen innerhalb von 3 Tagen, ansonsten werde er gerichtliche Schritte einleiten. Angeblich soll es unsere Katze sein, in unserer Nachbarschaft gibt es viele Freigänger. Unsere Katze ist 11 Jahre geht gegenwärtig auch nicht mehr viel nach draußen. Unser Hund und unsere Katze sind bei Tasso registriert. Wir haben am gleichen Tag unmittelbar mehrere Fotos gemacht, auf diesen kann man nur eine dreckige Haustüre erkennen, keine Urinspuren. Unsere Katze hat so etwas noch nie gemacht. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgerichts Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern.

Nicht dulden muss er jedoch, dass sein Eigentum beschädigt wird, z.B. durch Katzenurin. Sollten Ihr Kater tatsächlich und nachweislich die fremde Tür regelmäßig durch Urin beschmutzen/beschädigen, sind Sie als Tierhalter gemäß § 833 BGB verpflichtet die entstandenen Schäden zu ersetzen und müssten notfalls dafür sorgen, dass er das unterlässt.

Allerdings reicht die einfache Behauptung des Nachbarn, dass es sich um Ihren Kater handelt, dafür nicht aus. Er muss nachweisen können, dass der Schaden/die Verschmutzung durch eine Katze verursacht wurde und dass es sich dabei um IHRE Katze handelte, da Sie schließlich nicht für fremde Tiere haften müssen.

Da Sie schreiben, dass es bereits seit langem Streit gibt und solch ein Nachbarschaftsstreit auch in Angriffen gegen den Kater selbst gipfeln könnte, sollten Sie unbedingt versuchen eine gütliche Lösung zu finden.

Versuchen Sie, wenn überhaupt noch möglich, in einem netten friedlichen Gespräch herausfinden, ob Ihr Kater gar nicht der eigentliche Anlass seines Ärgers ist, da oft die Haustiere nur vorgeschoben werden, um den eigentlichen Grund des Ärgers nicht ansprechen zu müssen.

In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren oder der Gang zum Mediator viel sinnvoller als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Sollte der Nachbar tatsächlich gerichtliche Schritte einleiten, versuchen Sie möglichst dort eine gütliche Einigung zu finden.

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