zurück zur Übersicht Diebstahl unseres Kater durch Nachbarn 09.11.2017 von Udo S. Hallo, am Dienstag 07.11.2017 kam unser Kater nicht von seinen regelmäßigen nächtlichen Streifzügen zurück. Am Mittwoch 08.11.2017 wurden wir von einem Nachbarn darauf hingewiesen, dass ein anderer Nachbar den Kater mit einer Katzenfalle eingefangen hat und an einem ca. 4 km entfernten Ort wieder ausgesetzt hat . Aus welchen Gründen auch immer. Nie Streit. Nix. Auf Nachfrage bei besagtem Nachbarn (Dieb) gab dieser das sogar zu. Allerdings ist nach einem Tag Suche in dem Gebiet wo er sie ausgesetzt hat noch kein Erfolg zu verzeichnen, sprich unser Kater ist immer noch weg. Was können wir jetzt gegen diesen Herren unternehmen ? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, dass Ihr Kater zwischenzeitlich von allein wieder nach Hause gefunden hat, da Katzen beträchtliche Strecken zurücklegen können um wieder nach Hause zu finden. Hier kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Strafrechtlich könnte er sich wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz strafbar gemacht haben. Sie könnten daher bei der Polizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige erstatten und einen Strafantrag stellen. Zivilrechtlich haben Sie einen Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn, Sie sollten ihm daher schriftlich verbieten, auf Ihr Eigentum, sprich auf Ihren Kater in irgendeiner Weise einzuwirken. Sollte er verletzt oder krank zurückgekehrt sein, könnten auch Schadensersatzansprüche entstehen, z.B. für die notwendigen Tierarztkosten und die entsprechenden Fahrtkosten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, dass Ihr Kater zwischenzeitlich von allein wieder nach Hause gefunden hat, da Katzen beträchtliche Strecken zurücklegen können um wieder nach Hause zu finden. Hier kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Strafrechtlich könnte er sich wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz strafbar gemacht haben. Sie könnten daher bei der Polizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige erstatten und einen Strafantrag stellen. Zivilrechtlich haben Sie einen Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn, Sie sollten ihm daher schriftlich verbieten, auf Ihr Eigentum, sprich auf Ihren Kater in irgendeiner Weise einzuwirken. Sollte er verletzt oder krank zurückgekehrt sein, könnten auch Schadensersatzansprüche entstehen, z.B. für die notwendigen Tierarztkosten und die entsprechenden Fahrtkosten.