Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Da Sie das „Zusammentreffen“ zwar nur aus einiger Entfernung, aber mit eigenen Augen gesehen haben, scheint es unstreitig zu sein, dass Ihr Kater zunächst den Hund, der Ihren Kater nicht angegriffen hat und dann die Hundehalterin angesprungen und diese auch verletzt hat (das Verhalten der Frau hat hier noch keinen Einfluss).
Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht, bei Verletzungen eines Menschen ist auch Schmerzensgeld zu zahlen. Katzenhalter sollten auch aus diesem Grund eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die auch die durch eine Katze verursachten Schäden abdeckt. Denn schnell kann auch von einer Katze ein großer Schaden verursacht werden. Zum Beispiel, wie in dem vom Landgericht Bielefeld am 21.03.2012 entschiedenen Fall, wo ein Katzenbiss in die Hand letztlich zu einer Operation und einem Krankenhausaufenthalt führte. Neben dem Schadensersatz musste auch ein Schmerzensgeld gezahlt werden (Az. 21 S 38/11).
Um aber ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss nun an dieser Stelle eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, sodass der Tierhalter auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Der Anteil des Mitverschuldens wird in Prozentzahlen bewertet und dieser Prozentsatz dann von den entstandenen Kosten abgezogen.
Im Streitfall muss dies letztlich ein Gericht bewerten, dies lässt sich an dieser Stelle leider nicht vorhersagen. Zu prüfen ist z. B. ob es sich objektiv um einen Angriff oder ein Spielen des Katers handelte und wenn es eine Spielaufforderung war, ob die Hundehalterin dies erkannt hat bzw. erkennen musste, etc.
Sofern Sie eine Privat-Haftpflichtversicherung haben, geben Sie die weitere Bearbeitung an die Versicherung ab, da diese nicht nur für die Regulierung berechtigter Ansprüche, sondern auch für die Prüfung und die Abwehr unberechtigter oder überhöhter Schadensersatz -/Schmerzensgeldansprüche zuständig ist.
Sollte Sie keine Versicherung haben, versuchen Sie möglichst eine gütliche Lösung zu finden, um einen Rechtsstreit und einen möglichen Prozess zu vermeiden. Spätestens wenn die Nachbarin sich einen Anwalt nimmt, sollten auch Sie sich anwaltlich vertreten lassen.