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Kater wurde getreten und hat sich gewehrt, Schmerzensgeld?

von Brita P.

Sehr geehrte Frau Fries, mein Kater ist erst seit kurzem Freigänger und hatte sich einem angeleinten Hund genähert, wollte offenbar mit ihm spielen. Er ging erst langsam um den Hund und sein Frauchen herum, welche auf einem Weg stehen geblieben waren, sodass mein Kater zu ihnen hinging. Er beschnupperte den Hund offenbar und 'sprang' dann plötzlich mit dem Oberkörper auf den Rücken des Hundes (Hinterbeine aber noch auf dem Boden). Dies war nur ganz kurz und sah aus wie Spiele von kleinen Katzen. Dann stand er wieder und in dem Moment trat das Frauchen (eine Nachbarin) von der Seite zu, also gegen den Körper meines Katers. Dieser reagierte blitzschnell und sprang der Frau an die Unterschenkel (nur ganz kurz). Die Frau rief mir dann zu, er hätte sie gebissen und ich würde von ihr hören und ging dann weiter. Ich habe das Ganze mitangesehen (aus ca. 15 m Entfernung) und die Frau behauptet nun, der Kater hätte sie und ihren Hund 'angegriffen', er hätte sich 'verbissen' und sie hätte ihren Hund aus der 'Gefahr' befreien wollen. Einen Tritt hat sie bisher nicht zugegeben und auch keine genauere Schilderung als dies. Sie ist sofort ins Krankenhaus gegangen und hat Antibiotika bekommen (der Arztbericht bescheinigt Kratz- und Bisswunden). Schlimm kann es aber nicht gewesen sein, nicht mal eine Rötung soll laut Arztbericht vorhanden gewesen sein und es gab auch keinerlei Schmerz- oder ähnliche Reaktion bei der Frau und keine Fotos der Kratzer. Sie will daraufhin nun Schmerzensgeld / Schadensersatz. Obwohl ich diese Forderung schon zurückgewiesen habe, da ihr Tritt ursächlich war und es keine Angriffe gab, behauptet und fordert sie dies weiter und hat mit Rechtsanwälten gedroht. Der Hund hat keinerlei Verletzung und hatte sich auch die Kontaktaufnahme durch meinen Kater ganz ruhig gefallen lassen, aber die Frau behauptet 'Angriffe'. Mein Kater war offenbar traumatisiert, in den nächsten Tagen hat er sich fast nicht mehr aus dem Garten getraut und läuft auch jetzt vor Menschen mehr weg als vorher. Es gab keinen 'Angriff', denn mein Kater ist langsam auf Frau und Hund zugegangen, welche auf dem Weg stehen geblieben sind, ist um sie langsam herumgegangen und hatte sich nur auf das Kennenlernen des Hundes konzentriert. Beide Tiere waren friedlich, bis die Frau ihn getreten hat. Und selbst nach dem Sprung (im Bruchteil einer Sekunde) an ihre Unterschenkel stand der Kater wieder ruhig da und ließ die Frau weitergehen ... Er kam danach gleich nach Hause. Er hat sie auch vorher in keinster Weise etwa am Weitergehen gehindert. Hat mein Kater irgendeine Mitschuld ?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie das „Zusammentreffen“ zwar nur aus einiger Entfernung, aber mit eigenen Augen gesehen haben, scheint es unstreitig zu sein, dass Ihr Kater zunächst den Hund, der Ihren Kater nicht angegriffen hat und dann die Hundehalterin angesprungen und diese auch verletzt hat (das Verhalten der Frau hat hier noch keinen Einfluss).

Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht, bei Verletzungen eines Menschen ist auch Schmerzensgeld zu zahlen. Katzenhalter sollten auch aus diesem Grund eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die auch die durch eine Katze verursachten Schäden abdeckt. Denn schnell kann auch von einer Katze ein großer Schaden verursacht werden. Zum Beispiel, wie in dem vom Landgericht Bielefeld am 21.03.2012 entschiedenen Fall, wo ein Katzenbiss in die Hand letztlich zu einer Operation und einem Krankenhausaufenthalt führte. Neben dem Schadensersatz musste auch ein Schmerzensgeld gezahlt werden (Az. 21 S 38/11).

Um aber ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss nun an dieser Stelle eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, sodass der Tierhalter auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Der Anteil des Mitverschuldens wird in Prozentzahlen bewertet und dieser Prozentsatz dann von den entstandenen Kosten abgezogen.

Im Streitfall muss dies letztlich ein Gericht bewerten, dies lässt sich an dieser Stelle leider nicht vorhersagen. Zu prüfen ist z. B. ob es sich objektiv um einen Angriff oder ein Spielen des Katers handelte und wenn es eine Spielaufforderung war, ob die Hundehalterin dies erkannt hat bzw. erkennen musste, etc.

Sofern Sie eine Privat-Haftpflichtversicherung haben, geben Sie die weitere Bearbeitung an die Versicherung ab, da diese nicht nur für die Regulierung berechtigter Ansprüche, sondern auch für die Prüfung und die Abwehr unberechtigter oder überhöhter Schadensersatz -/Schmerzensgeldansprüche zuständig ist.

Sollte Sie keine Versicherung haben, versuchen Sie möglichst eine gütliche Lösung zu finden, um einen Rechtsstreit und einen möglichen Prozess zu vermeiden. Spätestens wenn die Nachbarin sich einen Anwalt nimmt, sollten auch Sie sich anwaltlich vertreten lassen.

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