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Klinik verletzt Hund und "verliert" Kotprobenergebnis

von Alexandra T.

Sehr geehrte Frau Fries, Am 21. Dezember habe ich meinen Welpen aus einer Tierklinik abgeholt. Die Ärztin berichtete, dass aufgrund von Parvoviroseverdacht eine Kotprobe ins Labor geschickt worden ist. Das Ergbniss sollte am Mittwoch dem 23.Dezember telefonisch mitgeteilt werden. Dies ist nicht erfolgt. Ebenso erreichten wir niemanden in der Klinik. Gleiches am Donnerstag. Freitags ging es dem Hund wieder schlechter. Bevor ich zu meiner Haustierärztin ging, war ich erneut in der Klinik. Ein Ergebnis sei immer noch nicht da. Meine Tierärztin musste nun selber eine Kotprobe untersuchen. Montag wurde mir gesagt, dass immer noch kein Kotprobenergebnis da ist und dass "dann wohl auch nichts eingeschickt worden ist". Am Abend habe ich dann die Rechnung der Kotprobenuntersuchung von einem Labor in meinem Briefkasten vorgefunden, das ich am nächsten Tag anrief. Netterweise haben sie mir das Ergebnis der Kotprobe mitgeteilt: Parvovirosevirus positiv und hochgradige Kokzidien. Außerdem wurde mir mitgeteilt, dass die Untersuchungsergebnisse der Klinik bereits am 22. Dezebmer zugestellt worden sind. Können wir von der Klinik zumindest die Kosten für die Kotuntersuchung, die meine Haustierärztin machen musste zurück verlangen? Außerdem wurde dem Hund ein Verband am Bein mit einem Messer o.ä von unten nach oben aufgeschnitten. Dabei wurde die Haut mitverletzt. Zuerst war es ein dicker Kratzer, unter dem es aber geeitert hat. Die Wunde ist mittlerweile regelrecht aufgeplatzt. Es wird eine große narbige Fäche zurückbleiben, auf der auch kein Fell mehr wachsen wird. Die Wunde geht von der Achsel bis zum Kniegelenk des Hundes. Bei weiterer Verschlimmerung, muss eine Tupferprobe angefertigt werden, um herauszufinden, ob durch die Schere aggressive Keime unter die Haut gelangt sind, die nun eine Heilung verzögern oder evtl. unmöglich machen. Hier sind uns wieder Kosten entstanden, die einfach nicht hätten sein müssen. In wieweit können wir hier die Klinik zur Verantwortung ziehen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

In Ihrem Fall ist bedauerlicherweise einiges schief gelaufen, insbesondere vor dem Hintergrund des Parvo-Verdachts ist dies umso ärgerlicher. Zu den Pflichten des Tierarztes zählt neben der Schweige- und der Fortbildungspflicht vor allem die Sorgfalts- und die Aufklärungspflicht. Verstößt er gegen diese Pflichten macht er sich schadensersatzpflichtig. Kann die Sache nicht gütlich geklärt werden, so sollte das Tier unverzüglich einem anderen Tierarzt zur Begutachtung vorgestellt bzw. im Todesfall von einem Pathologen obduziert werden, da in einem möglichen Gerichtsverfahren grundsätzlich der Tierhalter einen Behandlungsfehler beweisen muss. Zunächst sollten Sie die Tierklinik schriftlich unter Setzung einer Frist zur Zahlung aller entstandenen Kosten aufgefordert werden. Ob ein Gerichtsverfahren angestrebt werden sollte, kann erst nach Abwägung der Kosten und der Erfolgsaussichten beantwortet werden.

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