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Hauskatze

von Mark R.

Hallo zusammen, ich hab mich von meiner Ex-Verlobten getrennt und hab jetzt ein riesen Drama, was meiner Katze angeht.. Ich hab mein Kater in ihre Wohnung gebracht und hab zum Schluss bei ihr gewohnt.. Meine ex ist mit ihm 2 mal seit ich ihn habe zum Tierarzt zum kastrieren Zahnreinigung impfen etc. Auf ihrem Namen. Jetzt ist es so ich bin mit mein Karter ausgezogen jetzt fäng6der Streit an es sei doch ihre Katze. Sie will in vermisst melden, bei Tasso regrestieren etc und das sie so wieder zurück bekommt.. Ich weiß nicht was machen soll fühl mich total unsicher. Ich hab ihn noch nicht chippen lassen.. das will ich jetzt tun. Kann ich jetzt wegen meiner ex den Kater verlieren oder hat sie dadurch Anspruch auf ihn?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da Sie den Kater bei sich, also in Ihrem Besitz haben, sind Sie zunächst in der besseren Position, da Ihre Exfreundin, wenn sie ihn tatsächlich zurückhaben will und dies nicht nur als Vorwand nutzt um wieder mit Ihnen in Kontakt zu treten, die Herausgabe letztlich gerichtlich einklagen müsste. Das Gericht würde im Streitfall zunächst die Eigentumslage prüfen und würde dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden.

Entscheidend ist, ob Sie Alleineigentümer des Katers sind und damit gemäß § 903 BGB über ihn, im Rahmen der tierschutzrechtlichen Vorschriften verfügen dürfen.

Sollte Ihre Exfreundin also einen Herausgabeanspruch geltend machen, muss sie nachweisen können, dass sie selbst Alleineigentümerin ist, was wahrscheinlich schwierig ist, da Sie schreiben, dass Sie den Kater in ihre Wohnung gebracht haben, ich daher annehme, dass Sie den Kater schon vorher hatten und ihn „mit in die Beziehung“ gebracht haben und ihn nicht mit Ihrer Exverlobten gemeinsam angeschafft haben.

Allein die Tatsache, dass sie ihn zweimal auf ihre Kosten zum Tierarzt gebracht hat, beweist kein Eigentum. So werden Sie z.B. ja auch nicht der neue Eigentümer eines fremden Pkws, nur weil Sie diesen zweimal auf eigene Kosten betankt haben.

Lassen Sie daher bei Bedarf bereits jetzt anwaltlich vertreten oder warten ab, ob Ihre Exfreundin überhaupt an der Rückforderung festhält, wenn Sie die Herausgabe verweigern. Spätestens wenn jedoch wenn sie ein Gericht einschaltet, sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen. 

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