Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Da Sie durch den ursprünglichen Kaufvertrag Miteigentümer waren und Ihnen schon eine Hälfte des Eigentums an dem Hund gehörte, hat Ihr Ex-Freund -rechtlich gesprochen- Ihnen seine Hälfte übertragen, so dass Sie Alleineigentümerin geworden sind. Falls Sie etwas dafür bezahlt haben, wäre es tatsächlich ein Verkauf, haben Sie ihn ohne eine Gegenleistung erhalten, wäre es eine Schenkung.
Nicht nur um Klarheit zu schaffen, sondern auch zu Beweiszwecken ist es gut, dies schriftlich festzuhalten.
Der Vertrag sollte zumindest folgendes beinhalten:
Dass Einigkeit besteht, dass Sie nun Alleineigentümer des Hundes xy sind und alle Rechte und Pflichten damit zu tragen haben.
Wenn ein Betrag gezahlt wurde/werden soll, dann auch die Höhe und die Bestätigung, dass gezahlt wurde (sofern geschehen) /eine Ratenzahlungsvereinbarung etc. Für den Fall, dass es sich um eine Schenkung handelt, dann sollte das ausdrücklich aufgenommen werden.
Sollten Sie weitere Absprachen getroffen haben (z.B. ein Besuchsrecht) sollten diese ebenfalls aufgenommen werden.
Lassen Sie sich alle Papiere (ursprünglichen Kaufvertrag, Stammbaum, EU-Heimtierausweis, Impfausweis,) aushändigen, sofern Sie diese nicht schon in Ihrem Besitz haben. Dies können Sie sich auch in den Vertrag mit aufnehmen.