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Abgelehnte Aufnahme in Tierschutzverein

von Sabine O.

Seit rund 30 Jahren bin ich aktiv im Tierschutz tätig. Mein Antrag auf Aufnahme in den Verein Tierschutzzentrum wurde abgelehnt, und zwar ohne Begründung. Dieser Verein betreibt unser städtisches Tierheim. Seit fast 5 Jahren betreue ich dort einen Hund, habe für ihn auch eine Patenschaft übernommen, habe mit ihm 2,5 Jahre lang die vom Verein angebotene Hundeschule besucht. Zeitweise bin ich dafür mehr als 300 km im Monat gefahren. Ich habe mich immer organisatorisch und mit Geld- und Sachspenden an Aktionen rund ums Tierheim beteiligt. Des Weiteren habe ich dort oft ehrenamtlich ganze Schichten gearbeitet, im Kleintier- und Hundebereich häufig beratend Interessenten helfen können und so die Vermittlung vieler Tiere dort erreichen können. Meinen Aufnahmeantrag habe ich am 14.11. gestellt, da ich an der jährlichen Mitgliederversammlung am 21.11. bereits teilnehmen wollte. Die 2. Vorsitzende hatte mich schon gefragt, ob ich Interesse hätte, ihre Nachfolgerin zu werden. Kurz vor dem Termin habe ich gefragt, was denn mit meinem Antrag sei und dass es doch wohl im elektronischen Zeitalter möglich sein müsste, hier schnell eine Entscheidung zu fällen, zumal ich ja keine Fremde bin. Vorstandsantwort: Mein Antrag käme doch sehr spät u. vor der Versammlung ist keine Zeit. Am 13.12 kam die Absage ohne Begründung. Ich habe darauf noch nicht reagiert, da ich schon Angst habe, dass ich evtl. ein Hausverbot bekomme - warum auch immer - und dann meinen Patenhund nicht mehr betreuen kann. Der arme Kerl wird im April 9 Jahre alt und ist im kommenden Juli schon 8 Jahre dort. Er hat ja nur mich. Und: Seit gestern haben wir einen Hund aus dem Tierheim übernommen, der dort halb verhungert und sehr krank angekommen ist. Wir haben ihn jetzt 2 Monate aufgepäppelt und gepflegt und gestern haben wir den Vertrag gemacht. Kann uns diesbezüglich auch noch etwas passieren, dass man ihn uns wieder wegnimmt? Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Einen Anspruch auf Aufnahme in einen Verein, von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen, gibt es nicht. Der Vorstand kann frei über den Antrag entscheiden. Ob es eine vereinsinterne Möglichkeit gibt, gegen die Ablehnung vorzugehen, ergibt sich aus der jeweiligen Satzung, die jeder Verein haben muss. Auf den Übernahmevertrag, den Sie vor kurzem geschlossen haben, dürfte dies keine Auswirkungen haben, da eine Rücknahme des Hundes nur wegen der vertraglich geregelten Fälle möglich ist. Liegen diese Gründe nicht vor, kann das Tierheim den Hund nicht so einfach zurückfordern.

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