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Hundehaltung nach Eigentümerwechsel

von Nina T.

Sehr geehrte Frau Fries, ich habe folgende Situation: Ich bin vor 3 1/2 Jahren in meine noch derzeit aktuelle Wohnung gezogen mit damals noch 2 Hunden. Inzwischen ist seit 1,5 Jahren einer davon verstorben und ich wohne seither nur noch mit einem Hund dort. Mein damaliger Vermieter hat handschriftlich im Mietvertrag unter dem Punkt "Mieter" meinen Namen angegeben und (+ 2 Hunde) vermerkt. Vergangenen Sommer im August gab es einen Eigentümerwechsel und die bereits seit Beginn meines Mietvertrages damals bei uns im Haus wohnende Schwester des ehemaligen Vermieters übernahm die Wohnung und schrieb neue Mietverträge die 1:1 identisch waren. Allerdings vergaß sie das handschriftliche "+ 2 Hunde". Nun möchte ich mir wieder einen neuen Hund anschaffen. Kann ich dies tun ohne sie zu fragen, oder sollte ich es mir im "neuen" Mietvertrag wieder vermerken lassen? Liebe Grüße und vielen Dank! Nina T.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie schreiben, dass es sich um die Schwester des ehemaligen Vermieters handelt und dies von Anbeginn an Ihre beiden Hunde kennt, nehme ich an, dass es keine Probleme bei der Anschaffung eines zweiten Hundes geben wird.

Da die rechtliche Situation nicht ganz eindeutig ist, sollten Sie dies Ihrer neuen Vermieterin aber vorab mitteilen, auf die bestehende Erlaubnis für zwei Hunde verweisen und im besten Fall eine schriftliche Zustimmung einholen.

Grundsätzlich gilt gemäß § 556 BGB, dass der Käufer des Hauses automatisch und damit ohne, dass es einen neuen Mietvertrag braucht (!) in den bestehenden Mietvertrag eintritt. Fraglich ist daher, wie es sich auswirkt, dass Sie mit der Vermieterin (dennoch) einen neuen Vertrag geschlossen haben. Im Streitfall müsste geklärt werden, wie es sich auswirkt, dass der Zusatz „+2 Hunde“ im neuen Vertrag (absichtlich oder unabsichtlich) eben nicht mit aufgenommen wurde und dass Sie das offensichtlich widerspruchslos hingenommen und unterschrieben haben. 

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