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Hundebesitzer greift in Beißerei ein

von Axel P.

Hallo, unser Hund war für einige Tage bei meiner Mutter (in direkter Nachbarschaft) untergebracht. Dies kam in den sieben Jahren, die wir den Hund schon haben öfters vor. Letzte Woche war sie mit dem Hund auf einer großen Wiese in der Nachbarschaft und hat ihn von der Leine abgemacht. Dies ist laut Stadt auch gestattet, wenn der Hund bei Fuß bleibt. Dann begegnete ihr ein anderer Hund (angeleint) mit Besitzerin. Nach dem "abschnüffeln" begannen die Hunde wohl mit gegenseitigem anknurren und "kebbelten" sich auch auf dem Boden. Da die andere Besitzerin um ihren Hund fürchtete(Vermutung) wollte sie eingreifen und die Hunde von Hand trennen. Dabei erlitt sie eine Schnitt/Beißverletzung an der linken Hand. Von welchem Hund diese genau stammt, konnte nicht eruiert werden. Ihr Hund hatte keine offensichtlichen Verletzungen, meiner einige Kratzer, nichts wildes. Ich habe eine Hundehaftpflichtversicherung, fürchte mich aber vor einer Strafanzeige, da mein Hund bisher nie auffällig geworden war. Ist der Hund für diesen Schaden überhaupt vollständig verantwortlich, da sie sich ja selbst unnötig in Gefahr gebracht hat?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Hier geht es um zwei verschiedene rechtliche Bereiche.

Die Geschädigte kann theoretisch eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstatten und zusätzlich als Geschädigte innerhalb von drei Monaten zusätzlich einen Strafantrag stellen. Ob sie dies aber überhaupt macht, wenn die Verletzung nicht so schlimm waren, bleibt abzuwarten. Sobald Ihre Mutter und/oder Sie Post von der Polizei bekommen, sollten Sie sich unbedingt zunächst an einen Rechtsanwalt wenden und sich vorab beraten lassen.

Der andere Bereich ist der zivilrechtliche Bereich der Haftung. Auch hier sind wiederum zwei verschiedene Unterbereiche betroffen. Sie als Hundehalter haften gemäß § 833 BGB für jeden Schaden, den Ihr Hund direkt oder indirekt (das heißt, selbst wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass er sie gebissen hat) anrichtet. Unabhängig davon ob, Sie dabei waren oder ob Sie keinerlei Schuld daran tragen.

Möglicherweise könnte auch Ihre Mutter als Tierhüterin haften müssen oder selbst bei einem Gefälligkeitsverhältnis aufgrund des Verstoßes gegen die allgemeine Verkehrssicherungspflicht aus § 2 LHundG NW und der damit aus § 823 Absatz 1 und 2 BGB folgenden Schadensersatzpflichtigkeit, sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen.

Daher ist es gut, dass Sie eine Hundehalterpflichtversicherung haben, die sich um die berechtigte Regulierung und um die Abwehr unberechtigter oder überhöhter Schadensersatz- und Schmerzensgeld kümmern wird. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss eine mögliche Mitschuld der Geschädigten abgezogen werden, da sie in die Beißerei eingegriffen hat und sich bewußt selbst gefährdet hat. Wie hoch dieser Anteil der Mitschuld ist und sogar 100 % betragen kann, hängt von den Einzelheiten Ihres Falles ab, also z.B. ob die Hunde gleichgroß und etwa gleich schwer waren oder ein großer Unterschied zwischen den Hunden bestand (z.B. Chihuahua/Schäferhund) etc. Dies läßt sich an dieser Stelle daher nicht beurteilen.

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