zurück zur Übersicht Ärger mit dem Nachbarn wegen Hundekot den ich aber immer entsorge. 08.09.2009 von Tanja L. Hallo, ich wurde schon des Öfteren beschuldigt weil mein Hund (Chihuahuamix)- wie jeder andere Hund, Katze etc.- auf die Straße seine Häufchen macht, die ich allerdings umgehend entferne. Ich habe immer etwas Toilettenpapier dabei mit welchem ich den Kot aufnehme und bei uns zu Hause dann entsorge. Wir wohnen auf einem Dorf - da läuft alles mögliche an Tieren rum muss ich dazu sagen. Kürzlich wurde ich sogar bedroht und mir wurde mit Anzeige gedroht. Wenn mein Hund noch einmal vor das Tor machen würde, bekäme ich eine Anzeige und ich solle mich da nicht mehr mit meinem Köter blicken lassen. Ich machte meinen Nachbarn darauf aufmerksam, dass so ziemlich das halbe Dorf weiß, dass ich die Fäkalien meines Hundes immer beseitige, doch er ließ sich nicht von einer Androhung einer Anzeige abbringen. Meine Frage wäre jetzt, ob mir - auch wenn ich den Kot immer gleich entsorge - rechtlich was vorgeworfen werden kann, wofür ich auch rechtlich belangt werden kann? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In der entsprechenden Satzung Ihres Wohnortes wird es eine Regelung über die Verunreinigung der öffentlichen Straßen und Anlagen durch Hundekot geben. Informieren Sie sich daher beim Ordnungsamt Ihrer Stadt. Wenn es eine solche Satzung gibt, wird dort auch die Sanktion bzw. die Höhe des Bußgeldes für das "Liegenlassen" des Hundekots zu finden sein. Allein die Tatsache, dass der Hund auf der Straße seinen Kot absetzt, wird mit Sicherheit nicht mit einem Bußgeld belegt sein. So lange Sie sich verantwortungsbewußt verhalten und den Kot sofort und rückstandslos beseitigen, kann Ihnen nichts vorgeworfen werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In der entsprechenden Satzung Ihres Wohnortes wird es eine Regelung über die Verunreinigung der öffentlichen Straßen und Anlagen durch Hundekot geben. Informieren Sie sich daher beim Ordnungsamt Ihrer Stadt. Wenn es eine solche Satzung gibt, wird dort auch die Sanktion bzw. die Höhe des Bußgeldes für das "Liegenlassen" des Hundekots zu finden sein. Allein die Tatsache, dass der Hund auf der Straße seinen Kot absetzt, wird mit Sicherheit nicht mit einem Bußgeld belegt sein. So lange Sie sich verantwortungsbewußt verhalten und den Kot sofort und rückstandslos beseitigen, kann Ihnen nichts vorgeworfen werden.