zurück zur Übersicht Nicht Artgerechte Haltung von Wellensittichen 20.03.2018 von Patrick B. Hallo, vor einigen Tagen bin ich erneut an dem Haus des "Züchters", bei dem ich meine Wellensittiche kaufte, vorbei gelaufen. Es war zu dem Zeitpunkt ziemlich knapp über dem Gefrierpunkt. Als ich in der Nähe des Hauses vorbei ging, hörte ich Wellensittiche in einer Lautstärke, die ich zuvor nicht gewohnt war. Als ich näher ging, konnte ich durch ein Fenster sehen, dass sich in einer Garage mehrere extrem kleine Käfige befanden, in denen die Tiere gehalten wurden. Es waren in einem, ich schätze Hamsterkäfig, mehr als 10 Tiere sichtbar. Jetzt ist meine Frage: Wie kann ich weiter vorgehen? Denn in meinem Augen ist das mehr als nur nicht artgerechte Haltung. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da sich die Papageien- und Sittichhaltung in Deutschland großer Beliebtheit erfreut und viele Tiere jedoch unter tierschutzwidrigen Bedingungen (z. B. wie die von Ihnen beobachtete Haltung von mehr als 10 Vögeln in einem Hamsterkäfig) von unwissenden und überforderten Tierhaltern gehalten werden, hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft bereits 1995 ein Gutachten über Mindestanforderungen für die Haltung von Papageien veröffentlicht. Darin sind für Sittiche, kurzschwänzige Papageien, Aras, Loris und andere nektartrinkende Arten die speziellen Haltungsbedingungen wie Käfig- und Volierengröße, Anzahl und Abstand der Sitzstangen, die Arten des Bodenbelags, der Fütterung sowie des Futters etc. geregelt. Wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt, da dieses Amt für die Einhaltung und Überwachung dieser tierschutzrechtlichen Vorschriften zuständig ist. Beschreiben Sie Ihr Anliegen sachlich, strukturiert und für einen Unbeteiligten nachvollziehbar. Fügen Sie Beweismittel bei und benennen Sie vorhandene Zeugen. Wichtig ist, dass Sie nur das als Tatsache darstellen, was Sie auch tatsächlich beweisen können. Eigene Vermutungen, Rückschlüsse, Meinungen und Informationen, die Sie nur vom Hören-Sagen kennen, kennzeichnen Sie bitte auch als solche, um nicht falsche Tatsachen zu behaupten und falsche Verdächtigungen auszusprechen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da sich die Papageien- und Sittichhaltung in Deutschland großer Beliebtheit erfreut und viele Tiere jedoch unter tierschutzwidrigen Bedingungen (z. B. wie die von Ihnen beobachtete Haltung von mehr als 10 Vögeln in einem Hamsterkäfig) von unwissenden und überforderten Tierhaltern gehalten werden, hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft bereits 1995 ein Gutachten über Mindestanforderungen für die Haltung von Papageien veröffentlicht. Darin sind für Sittiche, kurzschwänzige Papageien, Aras, Loris und andere nektartrinkende Arten die speziellen Haltungsbedingungen wie Käfig- und Volierengröße, Anzahl und Abstand der Sitzstangen, die Arten des Bodenbelags, der Fütterung sowie des Futters etc. geregelt. Wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt, da dieses Amt für die Einhaltung und Überwachung dieser tierschutzrechtlichen Vorschriften zuständig ist. Beschreiben Sie Ihr Anliegen sachlich, strukturiert und für einen Unbeteiligten nachvollziehbar. Fügen Sie Beweismittel bei und benennen Sie vorhandene Zeugen. Wichtig ist, dass Sie nur das als Tatsache darstellen, was Sie auch tatsächlich beweisen können. Eigene Vermutungen, Rückschlüsse, Meinungen und Informationen, die Sie nur vom Hören-Sagen kennen, kennzeichnen Sie bitte auch als solche, um nicht falsche Tatsachen zu behaupten und falsche Verdächtigungen auszusprechen.