zurück zur Übersicht Fangen und Töten meiner Katzen 11.01.2010 von Kirsten K. Liebe Frau Fries, ich wohne am Dorfrand, habe 2000 qm Grundstück und nur einen Nachbarn. In den letzten 10 Tagen sind 3 meiner Katzen verschwunden. Nun stellete ich fest, dass direkt an meinem Zaun auf dem Grundstück des Nachbarn eile Lebendfalle aufgestellt ist. In der befand sich meine 4. Katze, die ich heil befreien konnte. Die verschwundenen Katzen wurden durch den Jäger gefunden,1,5 km von meinem Haus entfernt, angebich totgefahren. Alle an der selben Stelle!! Der Tierarzt bestätigt mir, dass es kein Unfall war. Was kann ich nun machen? Meine Nachbarin ist Ärztin und wir vermuten, dass ein Mittel gespritzt wurde. Darf mann solche Fallen als Privatmann aufstellen? Wer bezahlt die Toxikologische Untersuchung? Die Polizei will mir nicht helfen. Wo finde ich einen Anwalt, der sich für den Tierschutz einsetzt??? Vielen Dank für Ihre Mühe Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Aufstellen von Lebendfallen fällt unter das Jagdrecht ist unter anderem im Bundesjagdschutzgesetz und den jeweiligen Jagdgesetzen der Bundesländer näher geregelt. Im Ergebnis kann zwar jedermann eine solche Falle kaufen, anwenden darf man sie jedoch auch aus tierschutzrechtlichen Gründen nur mit einem Jagdschein. Es wäre also zu klären, ob Ihr Nachbar überhaupt einen solchen Schein hat. Um von Ihrem Nachbarn die entstandenen Kosten erstattet zu bekommen, müssen Sie zweifelsfrei beweisen können, dass er die Katzen getötet hat, was vorliegend sehr schwer sein dürfte. Wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt und schildern dort seine Vorgehensweise und die gesamten Umstände.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Aufstellen von Lebendfallen fällt unter das Jagdrecht ist unter anderem im Bundesjagdschutzgesetz und den jeweiligen Jagdgesetzen der Bundesländer näher geregelt. Im Ergebnis kann zwar jedermann eine solche Falle kaufen, anwenden darf man sie jedoch auch aus tierschutzrechtlichen Gründen nur mit einem Jagdschein. Es wäre also zu klären, ob Ihr Nachbar überhaupt einen solchen Schein hat. Um von Ihrem Nachbarn die entstandenen Kosten erstattet zu bekommen, müssen Sie zweifelsfrei beweisen können, dass er die Katzen getötet hat, was vorliegend sehr schwer sein dürfte. Wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt und schildern dort seine Vorgehensweise und die gesamten Umstände.