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Schutzvertrag und Rechte daraus

von Waltraud H.

Hallo, wir (40 Jahre Erfahrung mit Problem- und Straßenhunden) haben im Januar 2018 auf Empfehlung einer Bekannten von einem Verein der sich um Tiere in Not kümmert einen Hund übernommen. Der Übergabevertrag entspricht dem üblichen Stand er trägt zusätzlich den Hinweis "kein Kaufvertrag im Sinne § 433 BGB". Die Haltungsbedingungen entsprechen denen vergleichbarer Verträge - bei Abweichungen kann der Verein die Herausgabe und Rückübernahme fordern. Der Hund ist trotz aller Vorsichtsmaßnahmen entwischt und streunte seither in der Umgebung war aber täglich zum Fressen bei unserem Haus. Es wurde jegliche Möglichkeit zur Sicherung auf dem eigenen Grundstück wahrgenommen. Der Verein, Polizei Feuerwehr und Tierschutz wurden informiert und Expertenrat eingeholt. Während in den Foren auf rasche Sicherung gedrängt und eigene Fangversuche unternommen wurden (die ihn immer wieder aus bekannten Unterschlupfen vertrieben haben) gab es den Ratschlag, ihm Zeit zur Rückkehr zu geben insbesondere weil er ortstreu blieb. Der Verein hat am 9. Februar einen von ihm bestimmten Tierfänger mit Distanznarkose mit der Sicherung beauftragt und damit das Einfangen übernommen; dies wurde von uns unterstützt, täglich Videoaufnahmen bereitgestellt und Fundmeldungen kartiert. Der Tierfänger ist nicht gekommen, die Gründe kennen wir nicht. Wir haben deutlich gemacht, dass wir den Hund zurück wollen und ärztlich und tiertherapeutisch behandeln lassen. Von Dritten wurden wir informiert, dass Ende März Vertreter des Vereins hier Nachbarn und den Tierschutz befragten. Sie wollten den Hund ohne unsere Mitwirkung mit einer Lebendfalle fangen. Am 29.3. hat der Verein Antrag bei TASSO auf Halterübertragung gestellt, da war er noch bei uns. Seit 3.4 (s. Video in Instagram griechead) wissen wir nicht, was mit ihm passiert ist, ob er noch lebt und sich in Sicherheit befindet. Der Verein hat am 6.4. ohne weitere Information einen Rücknahmevertrag mit der Bitte um Unterschrift zugestellt. Rückfragen wurden nicht beantwortet. Frage: ist dieses Vorgehen üblich oder aus dem Übergabevertrag gerechtfertigt. Ich will dem Rücknahmevertrag und einer Halterumschreibung nicht zustimmen solange ich nicht weiss, was dem Hund passiert ist. Die Rechtssprechung zu den Verträgen ist mir bekannt. Im Vordergrund steht für uns das Tierwohl. Was raten Sie uns?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ob dieses Verhalten üblich ist, kann ich Ihnen nicht beantworten, verwunderlich ist es jedoch nicht, da Tierschutzvereine allgemein oft mit Herzblut bei der Sache für Ihre Schützlinge sind und hierbei durchaus auch übers Ziel hinausschießen, was immer häufiger zu Gerichtsverfahren führt.

Da Sie die Rechtsprechung kennen und man von einem Kaufvertrag ausgeht (auch wenn darüber steht, dass es gerade keiner ist) so haben Sie mit der Übergabe und der Zahlung der Tierschutzgebühr das Eigentum an dem Hund erhalten. Da ein Entlaufen des Hundes hieran nichts ändert, wären Sie nach wie vor Eigentümerin und hätten einen Herausgabeanspruch, gegebenenfalls gegen Erstattung der entstandenen Kosten (Einfangen und Versorgung). Da Sie schreiben, dass der Verein Ihnen einen Rücknahmevertrag geschickt hat und keinerlei Informationen mehr kommen und Sie offensichtlich auch den Hund nicht mehr gesehen habe, könnte es durchaus sein, dass er sich wieder in der Obhut des Vereins befindet.

Sie müssen sich überlegen und abwägen, ob Sie den Hund zurückwollen und dies notfalls auch gerichtlich klären lassen wollen, da aus meiner Erfahrung eine freiwillige und unproblematische Rückgabe durch den Verein unwahrscheinlich sein wird. In diesem Falle dürften Sie den Rücknahmevertrag nicht unterschreiben.

Sofern Sie den Vertrag jedoch unterschreiben und auf die Rückholung verzichten möchten, könnten Sie diesen zunächst anwaltlich überprüfen lassen und auch prüfen lassen, ob Ihnen mögliche Ansprüche zustehen. 

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