Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Ob dieses Verhalten üblich ist, kann ich Ihnen nicht beantworten, verwunderlich ist es jedoch nicht, da Tierschutzvereine allgemein oft mit Herzblut bei der Sache für Ihre Schützlinge sind und hierbei durchaus auch übers Ziel hinausschießen, was immer häufiger zu Gerichtsverfahren führt.
Da Sie die Rechtsprechung kennen und man von einem Kaufvertrag ausgeht (auch wenn darüber steht, dass es gerade keiner ist) so haben Sie mit der Übergabe und der Zahlung der Tierschutzgebühr das Eigentum an dem Hund erhalten. Da ein Entlaufen des Hundes hieran nichts ändert, wären Sie nach wie vor Eigentümerin und hätten einen Herausgabeanspruch, gegebenenfalls gegen Erstattung der entstandenen Kosten (Einfangen und Versorgung). Da Sie schreiben, dass der Verein Ihnen einen Rücknahmevertrag geschickt hat und keinerlei Informationen mehr kommen und Sie offensichtlich auch den Hund nicht mehr gesehen habe, könnte es durchaus sein, dass er sich wieder in der Obhut des Vereins befindet.
Sie müssen sich überlegen und abwägen, ob Sie den Hund zurückwollen und dies notfalls auch gerichtlich klären lassen wollen, da aus meiner Erfahrung eine freiwillige und unproblematische Rückgabe durch den Verein unwahrscheinlich sein wird. In diesem Falle dürften Sie den Rücknahmevertrag nicht unterschreiben.
Sofern Sie den Vertrag jedoch unterschreiben und auf die Rückholung verzichten möchten, könnten Sie diesen zunächst anwaltlich überprüfen lassen und auch prüfen lassen, ob Ihnen mögliche Ansprüche zustehen.