Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Dies ist eine sehr komplizierte Situation. Grundsätzlich müssen Sie ein fremdes Tier seinem Eigentümer bzw. dem Berechtigten zurückgeben, andernfalls könnten Sie sich wegen Fundunterschlagung strafbar machen. Auch die Aufnahme des Fundtieres ohne die ordnungsgemäße Fundmeldung bei der zuständigen Behörde, reicht dafür bereits aus (das Aushängen von Plakaten ersetzt die ordnungsgemäße Fundmeldung nicht).
Hier ist nun fraglich und anhand Ihrer Schilderung auch tatsächlich zweifelhaft, ob es sich bei den Leuten tatsächlich um die Eigentümer handelt. Leider ist es in der Praxis gar nicht so selten, dass „Fremde“ behaupten das entlaufene Tier sei ihres, daher handhaben z.B. viele Tierheime die Herausgabe sehr strikt und verweigern zunächst die Herausgabe, wenn wie in Ihrem Fall, keine eindeutigen Eigentumsnachweise erbracht werden können.
Das rechtliche Problem, dass sich für Sie bei einer unberechtigten Herausgabe ergibt, ist ein möglicher Schadensersatzanspruch der tatsächlichen Eigentümer, sofern sie den gefunden werden, wobei dies von den Einzelheiten abhängt.
Sie könnten sich daher z.B. schriftlich von den Leuten bestätigen lassen, dass es sich bei der Katze um ihr Eigentum handelt, nehmen sie dabei die Daten und die komplette Adresse aus dem Personalausweis auf. Zudem könnten Sie die Herausgabe auch von der Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten (Futter, Tierarzt) abhängig machen. Sollte es sich nicht um die rechtmäßigen Eigentümer handeln, könnten diese Maßnahmen abschreckend wirken.