Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Zunächst zu der Frage nach dem Chip. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass auf dem Chip Daten gespeichert seien.
Auf dem Transponder ist lediglich eine in der Regel 15-stellige Ziffernfolge (selten auch nur 10 oder 12-stellig) gespeichert, sonst nichts. Daher ist es auch so wichtig, sich selbst und das Tier in einem Haustierregister zu registrieren, damit eine Rückvermittlung in einem Fundfalle überhaupt möglich ist.
Da Sie schreiben, dass Sie als aktuelle Halterin bei TASSO registriert sind, würden auch nur Sie (und nicht das Tierheim) benachrichtigt werden, wenn er die Katze tatsächlich aussetzen würde und sie aufgefunden würde.
Zu Ihrer Frage welchen Erfolgsaussichten der Herr gegen Sie hätte, kann ich Ihnen leider keine konkrete Antwort geben, da leider aus Ihrer Schilderung nicht nachvollziehbar ist, aus welchem Grunde er Ihnen mit einem Anwalt gedroht hat und was er damit bezwecken möchte. Da Sie von „Drohung und Nötigung“ schreiben, nehme ich an, dass nicht Ihre Sorge um die Katze der Auslöser dafür war, sondern das Streitgespräch zwischen Ihnen.
Wenn Sie sich um das Wohlergehen der Katze sorgen, könnten Sie sich entweder an das Tierheim wenden und um Mithilfe bitten (wobei durch aus die Möglichkeit besteht, dass Ihr Vertragsverstoß zu einem Streit führt) oder an das zuständige Veterinäramt mit der Bitte um Überprüfung. Beide Stellen können Ihnen allerdings nicht dazu verhelfen, dass Sie die Katze wieder zurückbekommen.
Bei weiterem Beratungsbedarf bzw. wenn sich tatsächlich ein Anwalt bei Ihnen meldet, sollten Sie sich ausführlich von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht beraten und/oder vertreten lassen.