zurück zur Übersicht

Konfrontation mit Bullterrier-HALTER, Bitte/Anfrage um Rat, evtl. objektive, fakt. Info

von Christoph M.

S g D u H, da ich evtl. in ein anwaltl. Verfahren verwickelt werde, das mit Bullterrier-Qualzucht (subjektiv?), Kampfhund-Liebhaberei (hierbei ist für mich der ursprüngl. Zuchtzweck, das ursprüngl. willkürl. Tier-verachtende Züchter-Ziel vorsätzl. tierquälerischer "Unterhaltung" elementar) u Körperverletzung zu tun hat, wollte ich Sie mal um Rat fragen. Immer wieder werde i a d Straße mit willkürl. Qual-, Kampfhunde-Züchtungen bzw. Hunden, die darauf basieren, konfrontiert. Tieren wurden die charakterist. Schnauze weggezüchtet, der ebenfalls charakterist. Schwanz abgeschnitten (oder weggezüchtet), Augen sind für/beim/gegen den Bullterrier zu Schlitzen pervertiert worden, usw. Und falls Tiere nicht übernommen bzw. aus e. Tierheim sind, noch die schlichte Frage: Wann werden Jung-Tiere, mit der eine ... Liebhaber-Nachfrage auf dem Markt „bedient“ wird, von der Mutter/vom als Produktions-Subjekt mißbrauchten Tier, getrennt!? Kurzfassung: Ich komme aus "Ärzte-Haus" heraus (Physiotherapeut, usw). Da passiere ich auf Mann mit weißem Bullterrier. Ich denke laut "Diese elenden Drecks Züchter!" (Mit "Drecks" meinte ich nicht das Tier!) Es war e. allgem. Bemerkung, keine persönl. Beleid., kein direktes Anschauen! Ich gehe weiter, quere die Straße. Dabei wiederhole ich auf Nachfrage die gleiche Bemerkung. Danach kommt er mir mit s. Bullterrier hinterher. Ich gehe weiter, bleibe dann doch irgendwann stehen. Er (der Mann) kommt weiter auf mich zu, verletzt die 1m-Respekt-Zone (ob mit oder ohne seinen Liebling, weiß ich nicht genau) und greift mich an. Der Rest war Notwehr, Selbstschutz, Selbstverteidigung. (Nebenbei: war selbst mal Hundehalter.) (Fakt auch, was fairerw. anzumerken ist: Das Tier blieb die ganze Zeit ruhig! Es folgte nach uns. Trennung durch Dritte im Verlauf noch Drohung mit "Knarre", ein Anspucken, mehrfaches Schlagen m d Hundeleine gegen mich. Ich wurde mehrf. m. Faust am Kopf getroff., wurde deshalb zum CT geschickt u. habe großen Bluterguß am Arm. Ich habe ihn so gut wie nicht getroffen. Was ich direkt danach mitbekommen habe: Ich hätte ihn gekratzt u. s. Hund getreten oder nach s. Hund getreten. Ich habe seinen Hund nicht getreten. Selbst wenn i unter Bedrohung, Notwehr, Verteidigung reflexartig nach ihm getreten hätte (ich trete nicht grundlos/ohne plausiblen Anlaß nach Tieren!), läge die Verantwortung dafür bei dem das Tier mißbrauchenden, als Werkzeug benutzenden Hundehalter u. nicht bei mir. 1. hätte er das Tier zum Schutz aller Beteiligten, auch zum potentiellen Schutz des Tieres vorsorglich an einer bestimmten Stelle anleinen können. 2. hätte er nach meinem völlig legitimen, lauten Gedanken, falls angesprochen gefühlt, ja sagen können: "Sie haben/Du hast Recht, das Tier ist aber a e Tierheim." Falls Sie m Situation bzw. m grundsätzl. Einstellung gegen reine Liebhaber-, Willkür-, Qual-, Kampfh.-Zücht. etwas nachvollz. können (klar, nicht m. Ausdrucksweise!), ich mit meiner Kritik nicht völlig "daneben" liege, können Sie m vielleicht für den Fall d. Fälle e. entspr. Anwalt/eine entspr. Anwältin auch für evtl. Schmerzensgeld-Ansprüche, welche i aber a e Tierschutzorganisation spenden würde, empfehlen. Auch für jede and. Info, jeden and. Rat wäre ich Ihnen sehr dankbar. Unabh. davon schwebt mir ein Vorschlag für eine außergerichtl. Einigung vor: Ich sollte 100 Euro spenden, er (aufgrund der faktisch simplen Sachlage -wer auf wen los -) und meiner Blessuren 500,- Euro. MfG

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Sollte der Hundehalter tatsächlich eine Strafanzeige gegen Sie erstatten und einen Strafantrag stellen, würde ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet und Sie als Beschuldigter der verschiedenen theoretisch in Betracht kommenden Delikte von der Polizei angeschrieben werden.
Es ist sehr wichtig, dass Sie sich dann (zunächst) nicht selbst zur Sache äußern, auch wenn Sie der Meinung sind nur vom Recht der freien Meinungsäußerung nach Art. 5 GG Gebrauch gemacht zu haben, sondern zunächst durch einen Strafverteidiger bzw. eine Strafverteidigerin vor Ort Akteneinsicht beantragen. Nach Prüfung des Akteninhalts (Schilderung der Strafanzeige, der  Zeugenaussage/n, ärztliche Berichte, Fotos der Verletzungen etc.) kann anhand dessen geprüft werden, ob und gegebenenfalls was erwidert werden soll. Auch die Möglichkeit einer Gegenanzeige ist zu prüfen, da Sie schreiben, dass Sie angespuckt, bedroht und verletzt wurden.
Da sich ohne Kenntnis der Einzelheiten nicht beurteilen lässt, welches Vorgehen taktisch sinnvoll ist bzw. ob der von Ihnen angedachte Einigungsvorschlag über Ihre möglichen zivilrechtlichen Schadensersatz – und/oder Schmerzensgeldansprüche durchführbar ist, sollten Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf bzw. spätestens bei einer Vorladung durch die Polizei an einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin für Strafrecht vor Ort wenden.
 

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung