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Belästigung durch Hundegebell-Zwingerhaltung

von Bernd-Walter W.

Sehr geehrte Frau Fries, wir (Hundebesitzer-Bergamasker) haben vor geraumer Zeit ein Haus mit Grundstück bezogen. Uns war bekannt, dass auf dem unmittelbaren Nachbargrundstück ein Schäferhund im Zwinger gehalten wird. Die Hundebesitzer sind beide berufstätig und von 07.30 Uhr bis ca. 17.30 nicht anwesend. Nachts wird der Hund im Haus gehalten. Einen geregelten Auslauf hat der Hund nicht. Nun zu dem eigentlichen Problem: Während der Abwesenheit der Hundebesitzer bellt der Hund häufig, läuft unruhig im Zwinger hin und her und ist nicht zu beruhigen. Ganz besonders schlimm ist die Situation, wenn wir mit unserer Shakira auf unserem Grundstück sind, im Garten arbeiten und mit Shakira spielen. Der Schäferhund gebärdet sich wie toll, kläfft in einer Tour, so dass wir manches Mal Angst haben, dass er über die Abzäunung (ca. 1,25 mtr) springt. Wir hatten die Hundebesitzer schon einmal auf diese ganze Situation angesprochen, wir wurden mit den Worten "der ist brav, der tut nichts" und "wir hören das Gebell ja nicht" beruhigt. Auch andere unmittelbare Nachbarn hatten die Hundebesitzer auf das ständige Bellen angesprochen und wurden mit den Worten "das ist nun mal ein Hund" abgetan. Bitte teilen Sie uns doch einmal mit, wie wir uns hier verhalten sollten (hier die Angst, dass der Hund einmal "ausrastet" und dort das nachbarschaftliche Verhältnis. Vielen Dank und freundliche Grüße

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

In § 2 der Tierschutz-Hundeverordnung ist geregelt, dass einem Hund ausreichend Auslauf im Freien gewährt werden und für auseichend Umgang mit der bzw. den Betreuungspersonen gesorgt werden muss. Den Gesetzestext finden Sie in der Rubrik „Wichtige Gesetze“. Die Voraussetzungen der Zwingerhaltung sind in § 6 zu finden. Dort ist u.a. genau definiert welche Bodenfläche der Zwinger haben muss und dass die Höhe des Zwingers so hoch sein muss, „dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht“. Die geschätzte Höhe von 1,25 Metern dürfte für einen ausgewachsenen Schäferhund daher nicht ausreichend sein. Die Tatsache, dass die Zwingerhaltung unter den genannten Voraussetzungen erlaubt ist, bedeutet jedoch nicht, dass man die Lärmbelästigung durch Hund hinnehmen muss. Da Hundegebell jedoch regelmäßig der Anlass für Nachbarschaftsstreitigkeiten ist, sollten Sie gemeinsam mit den Nachbarn nach einer Lösung suchen, z.B. könnten Sie –wenn möglich- den Nachbarhund bei den Spaziergängen mit Ihrer Hündin mitnehmen. Der Hund wäre wahrscheinlich ausgeglichener und glücklicher und die Ruhestörung hätte sich damit möglicherweise auch erledigt. Bevor Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, könnten Sie ein Schiedsverfahren einleiten, da ein Gerichtsverfahren den Nachbarschaftsfrieden oft derartig belastet, dass die Streitigkeiten kein Ende mehr nehmen. Besteht der Verdacht, dass die gesetzlichen Anforderungen der Tierschutz-Hundeverordnung nicht eingehalten werden, könnten Sie sich schriftlich an das zuständige Veterinäramt wenden und die Haltungsbedingungen dort schildern.

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