Sehr geehrtes TASSO-Team, im Sommerurlaub 2017 habe ich in Kroatien einen Katzenwurf gefunden. Ich habe die Katzen noch dort impfen, chippen und entwurmen lassen und mit nach Deutschland genommen. Zunächst waren die Tiere auch auf eine Kroatin registriert und bei der Ausreise erhielt ich dann eine Vollmacht für die Tiere. Hier habe ich die Tiere aufgepäppelt und mich um ein Zuhause für die Tiere bemüht. Ein Tier ist bei mir geblieben (ist auch bei TASSO registriert), zwei gingen zusammen an Freunde und zwei weitere gingen an einen Fremden in einer 1-Zimmerwohnung mit 40 qm. Die Tiere habe ich jeweils mit einem Tierschutzvertrag abgegeben (aus dem Internet). Dieser wurde von beiden Seiten unter Zeugen unterzeichnet. Darin waren allgemeine Dinge festgehalten, wie die nachweisliche Kastration, Haltung nach Tierschutzgesetz, medizinische Versorgung, Impfungen, keine Weitergabe der Tiere, Besuchs-/Kontrollrecht, die Schutzgebühr und ein Bußgeld bei Vertragsbruch. Im Nachhinein weiß ich jetzt, dass ich es gar nicht "Tierschutzvertrag" hätte nennen dürfen, da ich kein Verein bin. Dennoch frage ich mich nun, ob der Vertrag irgendeine rechtliche Grundlage bietet, um Schritte gegen den Halter einzuleiten? Mit diesem gibt es seit längerem Probleme (geht wochenlang nicht zum TA und lässt die Tiere 1,5 Monate dauerrollig, ist 80% der Zeit nicht Zuhause, worüber wir in diesem Umfang vorher nicht informiert wurden, stellt keine Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung wir versprochen, schließt die Tiere aus, wenn sie nerven uvm.). Dass nicht viel Platz vorhanden ist, war mir vorher bewusst, allerdings schien er zu Anfang sehr engagiert und hatte viel vor, um das Leben der Kleinen angenehm und abwechslungsreich zu gestalten. Seit einer Ansprache der Probleme blockiert die Person nun aber seit über vier Wochen jeglichen Kontakt, weswegen ich mich zum Handeln gezwungen sehe. Aufgrund der Situation und weil ich nicht gleich eine Anzeige beim Veterinäramt machen wollte, wozu mir vermehrt geraten wurde, versuchte ich den Kontakt wieder herzustellen. Es war mir auch bekannt, dass die Eltern des Halters ebenfalls Bedenken bezüglich der Katzenhaltung hatten, weswegen ich diese anrief. Die Nummer war mir bekannt, da der Halter mich mal von dort angerufen hat. Erreicht habe ich niemanden, habe allerdings auf den AB gesprochen. Dem Halter habe ich zusätzlich eine Abmahnung geschrieben, mit Verweis auf unseren Vertrag. Nun hat mich der Halter angeschrieben und droht mir mit einer Anzeige wegen Nachstellung (§ 238 StGB, Absatz 1 Nr. 2) und einer Einstweiligen Verfügung und, dass er die Polizei und Staatsanwaltschaft einschalten würde. Ich weiß allerdings nicht, ob diese Drohung überhaupt durchsetzbar ist - Dass er mich anzeigt, weil ich seine Eltern kontaktiere und ihn auf postalischen Wege kontaktiere in Bezug auf unseren Vertrag. Ich bin wirklich am Verzweifeln. Grundsätzlich möchte ich das Ganze außergerichtlich lösen, da ich Studentin bin und der Rechtsschutz für meinen Haushalt noch nicht greift (und natürlich auch nicht nachträglich greifen wird), allerdings ist an den Halter kein Rankommen. Ich möchte mich selber natürlich nicht noch strafbar machen, bin aber der Überzeugung, dass die Tiere in ein anderes Zuhause vermittelt werden sollten und der Vertrag wenigstens irgendeine Bildlichkeit darstellen sollte. Ich weiß, dass es ein weites Themengebiet ist und eine verzwickte Lage, dennoch würde ich mich über eine Rückmeldung freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen.