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Problem mit unangeleinten Hunden

von Karin P.

Liebes Tasso Team, Unser Labrador Mix,kastriert,fast 7 Jahre alt,ist aufgrund 12!Beißereien,(eine davon schwer,(immer von freilaufenden Hunden die ihn angeriffen haben),bissig gegenüber Artgenosen, weshalb er auch nur an übersichtlichen Stellen von der Leine darf, und sofort angeleint wird, sobald sich jemand nähert.(Mit manchen Hündinnen geht es, muß man an der Leine eben probieren) Mein Problem: Uneinsichtige Hundebesitzer, die ihre Hunde trotz Aufforderung nicht anleinen, dumme Kommentare,(mein Hund ist nicht erzogen, das klären die unter sich ect) Fazit: Streit und Beißerei, Beleidigungen, Drohung mit Anzeige. Nun ist es so, dass jede Konfrontation, sei sie noch so klein, jede Besserung meines Rüden wieder zunichte macht. Meine Frage: Darf ich nach Warnung Pfefferspray einsetzen, den anderen Hund in irgendeiner Weise abwehren, treten, Kette werfen, ect.?? Ich weiß das ist nicht schön, mache ich auch nicht gerne, aber ich denke besser so, als Extrembeißerei mit evtl. zwei Schwerverletzten. Maulkorb trägt mein Rüde nicht, weigere ich mich auch rigoros, erstens ist er eh schon genug gestraft, weil er fast nur an der Leine gehen kann, zweitens könnte er sich gar nicht mehr wehren, wenn er wieder angefallen wird. LG und danke schon im Voraus

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Dass Sie Ihren Hund vor Angriffen und Verletzungen schützen dürfen, ist selbstverständlich. Die Frage ist, ob Sie sich durch die Verletzung des anderen Hundes wegen Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz strafbar und schadensersatzpflichtig gemacht haben. Im Wege des so genannten „Notstand“ (§ 228 BGB) darf man einen fremden Hund dann verletzen oder im Notfall töten, wenn dies erforderlich und verhältnismäßig, d.h. das mildeste zur Verfügung stehende Mittel, ist. Dies kann schlecht im Voraus pauschal beantwortet werden und muss in jedem einzelnen Fall geprüft werden. Indem Sie den anderen Hundehalter auffordern seinen Hund anzuleinen, ihn über die Bissigkeit Ihres Hundes informieren und ihm den Einsatz des Pfeffersprays ankündigen, haben Sie ihm meines Erachtens ausreichend klar gemacht, seinen Hund zurückzurufen. Überlegen Sie dennoch dringend Ihrem Hund einen Maulkorb anzulegen und mit einem Hundetrainer oder einer Hundeschule an der Bissigkeit zu arbeiten. Sollte das Ordnungsamt darauf aufmerksam (gemacht) werden, werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit u.a. zunächst einen Leinen- und Maulkorbzwang auferlegt bekommen und Ihr Hund wird als gefährlich eingestuft.

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