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Freigänger sollen laut WEG Abstimmung nicht mehr über den Parkplatz, den Gemeinschaftsgarten, das Tr

von Gaby D.

Hallo, meine Eltern kauften vor einem Jahr eine Eigentumswohnung in der ich mit meinen 3 Katzen wohnen sollte. Ich bin Schmerzpatientin und gehbehindert. In der letzten Eigentümerversannlung wurde eine Einschränkung der Hausordnung zunächst patt dann über Eigentumsanteile beschlossen. Katzen dürfen nun weder Treppenhaus, Parkplatz noch Gemeinschaftsgarten betreten. Meine Katzen sind Freigänger. Meine Eltern kauften die Wohnung und fragten wg der Katzen auch nach. Jetzt kann ich (behinderten-Ausweis 70%, gehbehindert, Schmerzpatientin, 51 J.) meine Größe Katze knapp 7 J. meine Mini-Katze 2 kg 4,5 J und den Jüngling 1J abgeben und allein daheim hocken, bloß weil ein Besitzer Wetter geg, die Katzen macht- oder haben meine Racker, da sie immer Freigänger waren jetzt ein Anrecht darauf. Das Sitzungsprotokoll wurde von dem Typen auch dementsprechend gesäubert, so dass alle Argumente für die Katzen nicht aufgeführt sind. Dem Typen geht es nur darum, dass sich niemand auf dem Grundstück aufhält. Der WEG Anwalt hat schon kund getan, dass er die WEG nicht vertritt, weil er die Sache für lächerlich hält..... Wenn Sie weitere Fakten benötigen, so bin ich gerne zu weiterer Auskunft bereit. Das kann doch nicht sein, dass meine Eltern über 130000 Euro in den Sand gesetzt haben wegen eines Typen, der lügt und sich die Sache zurecht biegt. Und wenn man die nächste Wohnung kauft wird dann die Hausordnung wieder eingeschränkt und ich kann da wieder nicht mit meinen Katzen in Ruhe leben. P.S. Meine Katzen haben eine Outdoortoilette und sämtlichen Unrat egal welcher Art hebe ich stets beseitigt- nur um Unstimmigkeiten zu verhindern.. Grüße Gaby

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich kann Ihren Ärger gut nachvollziehen, leider gibt es häufig Schwierigkeiten eine Wohnung zu finden, in denen die Haustiere sei es vom Vermieter und/oder den Nachbarn gewollt sind.
Grundsätzlich ist die Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung zulässig. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann per Gemeinschaftsordnung allerdings die Hunde- und Katzenhaltung einschränken oder die Nutzung der Außenanlagen näher regeln, z.B. Anleinpflicht für alle Hunde oder eben kein Freilauf der Katzen im Garten, etc. Die Rechtslage zur Hunde-und Katzenhaltung in Eigentumswohnungen ist sehr kompliziert. Um Ihre Frage detailliert beantworten zu können reicht die kurze Sachverhaltsschilderung nicht aus, ein Blick in alle schriftlichen Dokumente (Grundbuchauszug, Kaufvertrag etc.) ist notwendig. Zwar wurde das Wohnungseigentumsrecht im Juli 2007 grundlegend geändert, an der Problematik der Tierhaltung bzw. dem Verbot der Tierhaltung hat sich jedoch nichts geändert. Wie dies eingeschränkt oder verboten werden kann, z.B. durch eine ins Grundbuch einzutragende Vereinbarung, durch einstimmigen Beschluss oder einem Mehrheitsbeschluss, etc. hängt von der gesetzlichen Regelung und der jeweiligen Teilungserklärung ab. Insbesondere da Sie schreiben, dass das Protokoll „gesäubert“ wurde und weil es sich um ein sehr spezielles Rechtsgebiet handelt, sollten Sie sich am besten an einen Fachanwalt oder Fachanwältin für Wohnungseigentumsrecht wenden, um die Rechtslage prüfen zu lassen.
 

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