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Mehrkosten durch Tierklinik

von Tina N.

Hallo Frau Fries, am 23.1.2.2009 fuhr ich mit meinem Hund in unsere Tierklinik, da ein sehr merkwürdig aussehender Fleck auf seiner Nase mit Sorgen machte, da dieser innerhalb von 3 Tage rasend schnell aufgetaucht war. Andere Hundebesitzer meinten hier schon, es könnte ein Pilz sein. Bei der Untersuchung wurden Hautproben genommen um zwei Kulturen anzulegen, ich bezahlte €36,05. Die Ergebnisse könnte ich so in 7 Tagen telefonisch erfragen, bis dahin hätten wir absolute Ansteckungsgefahr. Nach einigen Tagen bildete sich diese "Kruste" zurück, neue Haare wuchsen, die Stelle sah toll aus. Am 7. Tag rief ich in der Klinik an um nach den Kulturen zu fragen. Die Mitarbeiterin am Telefon war etwas überrascht, die 14 Tage wären ja noch gar nicht rum (naja, von 14 hatte mir ja auch keiner was gesagt). Ich berichtete ihr, dass die Nase super abgeheilt wäre, es wahrscheinlich nur eine Infektion gewesen wäre etc. Die Kultur zeigte zu diesem Zeitpunkt auch keinerlei Hinweise auf einen Pilz. Für mich war die Sache damit abgehakt, keine Reaktion, gut abheilende Nase. Nun war ich am 19.1.2010 noch einmal wegen einer anderen Sache in der Klinik und die Ärztin wies mich darauf hin, dass sie die Proben noch einmal in ein Labor geschickt hätten, auch diese wären negativ gewesen. Etwas Zähneknirschend zahlte ich also noch einmal €14,00. Gestern bekam ich dann noch eine Rg von dem Labor über €35,00, was mich nun doch sehr verärgert. Darf denn die Klinik einfach weitere Tests auf meine Rechnung veranlassen, wenn ich vorher nicht gefragt bzw informiert wurde? Es handelt sich jetzt zwar nur um €50,00 Mehrkosten, aber es hätten auch leicht €150,00 sein können. Vielen Dank im voraus

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Indem Sie die Tierklinik mit der Untersuchung Ihres Hundes beauftragt haben, haben Sie einen Vertrag miteinander geschlossen, an den sich beide Seiten halten müssen. Die Klinik muss –einfach gesagt- sorgfältig arbeiten und Sie müssen die Rechnung bezahlen. Wichtig ist daher, was genau Sie miteinander vereinbart haben und was medizinisch in einem solchen Falle notwendig ist. Wie in jedem Fall, indem es Unstimmigkeiten gibt, sollten Sie zunächst in Anwesenheit eines unbeteiligten Dritten (als möglicher Zeuge) in einem persönlichen Gespräch versuchen die Angelegenheit gütlich zu klären. Sollten Sie die Rechnung nicht bezahlen, könnte die Tierklinik bzw. das Labor Sie auf Zahlung verklagen und Sie müssten beweisen, dass Sie die Behandlung nicht in Auftrag gegeben haben bzw. dass sie überflüssig war .

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