zurück zur Übersicht

Hund in der Wohnung nicht erlaubt

von Mike H.

Guten Tag, ich habe mal eine Frage an Sie und hoffe, dass sie mir helfen koennen. Wir wohnen in einem Block, wo keine Hunde erlaubt sind. Aber 2008 wo ich ein Wohnungsbewerbungsbogen ausgefuellt habe, hatte ich dieses auch angegeben, dass wir einen Hund haben. Kann uns da was passieren, obwohl ich es damals im Bewerbungsbogen angegeben habe? Mit freundlichen Grueßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wenn der Vermieter vertraglich die Hundehaltung eigentlich verbietet, mit Ihnen jedoch einen Mietvertrag schließt obwohl er weiß, dass Sie einen Hund haben, würde er sich widersprüchlich verhalten, wenn er sich nun nach zwei Jahren auf den Mietvertrag beruft und die Abschaffung des Hundes fordern würde. Gegen eine solche Aufforderung sollten Sie sich schriftlich wehren und unter Umständen einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin einschalten um prüfen zu lassen, ob die Klausel des Mietvertrags überhaupt wirksam ist.

763.072 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung