zurück zur Übersicht Hund in der Wohnung nicht erlaubt 26.01.2010 von Mike H. Guten Tag, ich habe mal eine Frage an Sie und hoffe, dass sie mir helfen koennen. Wir wohnen in einem Block, wo keine Hunde erlaubt sind. Aber 2008 wo ich ein Wohnungsbewerbungsbogen ausgefuellt habe, hatte ich dieses auch angegeben, dass wir einen Hund haben. Kann uns da was passieren, obwohl ich es damals im Bewerbungsbogen angegeben habe? Mit freundlichen Grueßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn der Vermieter vertraglich die Hundehaltung eigentlich verbietet, mit Ihnen jedoch einen Mietvertrag schließt obwohl er weiß, dass Sie einen Hund haben, würde er sich widersprüchlich verhalten, wenn er sich nun nach zwei Jahren auf den Mietvertrag beruft und die Abschaffung des Hundes fordern würde. Gegen eine solche Aufforderung sollten Sie sich schriftlich wehren und unter Umständen einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin einschalten um prüfen zu lassen, ob die Klausel des Mietvertrags überhaupt wirksam ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn der Vermieter vertraglich die Hundehaltung eigentlich verbietet, mit Ihnen jedoch einen Mietvertrag schließt obwohl er weiß, dass Sie einen Hund haben, würde er sich widersprüchlich verhalten, wenn er sich nun nach zwei Jahren auf den Mietvertrag beruft und die Abschaffung des Hundes fordern würde. Gegen eine solche Aufforderung sollten Sie sich schriftlich wehren und unter Umständen einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin einschalten um prüfen zu lassen, ob die Klausel des Mietvertrags überhaupt wirksam ist.