zurück zur Übersicht Kleintierhaltung in einer Mietswohnung (zwergkaninchen) 26.01.2010 von Jennifer B. Das Halten, auch das zeitweilige Halten, von Haustieren, insbesondere Hunden, Katzen u.ä, Tieren mit Ausnahme von Ziervögeln, Zierfischen o.ä., ist nicht gestattet. Ich habe mich diesbezüglich im Internet erkundigt und verschiedene Aussagen gefunden. Meine Frage lautet was ist gültig? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat mehrfach entschieden, dass eine Klausel, die die Tierhaltung generell verbietet unwirksam ist, da mit einer solchen Klausel auch die Haltung von Kleintieren verboten würde, was aber nicht rechtens ist. Zu den Kleintieren, die daher ohne Genehmigung gehalten werden dürfen, gehören z.B. Ziervögel, Zierfische, Hamster, Schildkröten, Zwergkaninchen etc.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat mehrfach entschieden, dass eine Klausel, die die Tierhaltung generell verbietet unwirksam ist, da mit einer solchen Klausel auch die Haltung von Kleintieren verboten würde, was aber nicht rechtens ist. Zu den Kleintieren, die daher ohne Genehmigung gehalten werden dürfen, gehören z.B. Ziervögel, Zierfische, Hamster, Schildkröten, Zwergkaninchen etc.