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Hund wird mir untersagt, im Haus ist aber bereits ein Hund vorhanden.

von Daniela G.

Sehr geehrte Frau Fries, am 30.12.2009 nahm ich einen kleinen Cocker Spaniel zu mir in Pflege. Ich fragte die Vermieterin um Erlaubnis und sie stimmte mündlich zu. Es würde sich nur um einige Wochen handeln. Leider ist es nun so, dass das Tier nicht mehr zu seinem Besitzer zurück kann, weil der verstorben ist. Auch ist es so, dass mir das Tier hilft, meinen Alltag zu bewältigen und überhaupt relativ angstfrei auf die Strasse zu gehen, da ich unter Panikattacken, Angstörung und massiven Depressionen leide. Tierhaltung von Hund und Katze bedarf hier im Haus der Zustimmung des Vermieters. Im Haus unten ist bereits ein sehr lauter kleiner Hund. Mir wird eine Frist von wenigen Tagen gesetzt, mein Tier wieder abzuschaffen, er sei nur laut & andere Mieter sich auch einen Hund anschaffen wollen. Er bellt aber nicht, ist aufgeschlossen und freundlich. Desweiteren habe ich das Tier stets bei mir er ist höchstens einmal 10 Minuten alleine wenn ich im Laden nebenan einkaufe und selbst da habe ich bereits einmal ein Tonband ausgelegt, es war nichts zu hören. Mietmieter würden eben keine Hunde mögen. Warum darf aber dann der Hund von unten bleiben? Der kläfft und winselt den ganzen Tag. Ich habe gesagt ich werde in der Sache einen Anwalt aufsuchen, was ich auch am Montag den 1. Februar tun werde. Sie fordert aber, das Tier muss bis Ende dieser Woche weg sein sonst müsse ich damit rechnen, die fristlose Kündigung zu bekommen. Ich habe ihr von mir aus schon angeboten mir was neues zu suchen, da ich mich in diesem Haus auch nicht mehr wohl fühle. Sie reagierte gar nicht darauf, nein der Hund müsse bis Ende der Woche weg sein. Muss ich eine Fristlose Kündigung in dem Fall hinnehmen, da ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Alternative für das Tier finde, aber schon mich auf Wohnungssuche befinde. Ich würde also innerhalb der nächsten Wochen eh hier ausziehen, so das von meinem angeblich störenden Hund keine Störung mehr ausgeht. Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Sie haben den richtigen Weg gewählt indem Sie sich anwaltlich beraten lassen. Insoweit ist die Beantwortung Ihrer Frage auf diesem Wege nicht erforderlich. Vor Unterzeichnung des neuen Mietvertrages sollten Sie die Hundehaltung mit dem neuen Vermieter klären. Lassen Sie sich die Zustimmung am Besten schriftlich geben.

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