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Probleme mit Tierschutzverein

von Veronika L.

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, aufgrund eigener gesundheitlicher Probleme habe ich meinen Hund vor ca. gut 3 Jahren an einen Herrn verkauft, in der Hoffnung, dass dieser ihn liebevoll und vernünftig umsorgt. Leider hat sich später herausgestellt, dass dieser Mann das genaue Gegenteil von dem ist, was ich mir gewünscht habe. Er hat den Hund geschlagen, mit Fressen-Entzug erzogen und ihn z.B. über 4 Monate mit einem kaputten Kreuzband herumlaufen lassen, bevor er ihn operieren lassen hat. Der Hund hat, obwohl er sich kaum bewegt hat, vor der OP nahezu 4 Kg abgenommen!!! Damals habe ich bei der Polizei gegen diesen Mann Anzeige erstattet, die letztlich im Sande verlaufen ist und habe über das Veterinäramt versucht, den Hund zurück zu bekommen....leider auch vergeblich und zu allerletzt verzog dieser Mann mit meinem ehemaligen Hund. Nun, gute 3 Jahre später, bekomme ich von Tasso eine e-mail, dass mein Hund gefunden wurde, ich solle mich unter einer Notruf Telef.nr. melden. Dies habe ich getan und mit einem Hr. telefoniert. Die Unhöflichkeit in Person..."er habe keine Zeit","ich solle erstmal nachforschen, von wem konkret die e-mail ist"...."er legt jetzt auf"...waren seine wenigen Worte. Ich habe dann mit Tasso telefoniert und auch da hatte dieser Herr "einen weniger guten Eindruck" hinterlassen. Beim zweiten telef. Gespräch war ich leider auch etwas gereizt...da bekam ich auf meine Nachfrage, ob der Hund bei einem Verein X ist, folgende Sätze gesagt..."Sie können ja mal schriftlich beim Fundamt nachfragen" und lassen Sie mich in Ruhe...es wurde aufgelegt. Angeblich soll dies der 1. Vorsitzende eines Tierschutzvereins sein???? Im Internet stehen merkwürdige Sachen über diesen Verein, z.B. haben andere Tierschützer Anzeige gestellt, wegen gesetzeswidriger Tierhaltung, eventuell sogar Tierquälerei...??? ....und sie nehmen noch lange nicht jedes Tier auf, streichen aber öffentliche Gelder ein!!! Ich versteh einfach nicht, warum dieser Tierschutzverein bei Tasso anruft, um einen Tierhalter zu ermitteln und dann als 1. Vorsitzender noch nicht mal in der Lage ist, in einem "Notruf-Telefonat" mit einem Menschen normal zu sprechen, damit sie einen Hund eventuell wieder in sein Zuhause entlassen können...und dies relativ schnell??? Ich weiss nicht, was ich machen soll...scheinbar gibt es KEINE Institutionen, vor denen sich Tierschutzvereine rechtfertigen müssen. Was habe ich für Möglichkeiten, meine ehemaligen Hund da raus zu holen , obwohl ich nur seine Vorbesitzerin bin? Ich weiss KEINEN Ausweg, der Hund hat schon genug gelitten in den letzten Jahren, bitte helfen Sie mir!!! Vielen lieben Dank ! V.L.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich kann Ihr Sorgen und Ihre Bemühungen aus der Verantwortung für Ihre ehemaligen Schützling, menschlich gut nachvollziehen.
Da im Recht Emotionen jedoch keine Rolle spielen und es hier für die Frage, ob und wie Sie den Hund zurückbekommen möchten, rechtlich um den Rücktritt und die Rückabwicklung des Kaufvertrages geht, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.
Da Sie mit dem Käufer einen Kaufvertrag geschlossen haben (und wahrscheinlich den gesamten Kaufpreis erhalten haben) sind der Hund und das Eigentum an ihm auf den Käufer übergegangen.
Dieser ist zivilrechtlich an die vertraglichen Vereinbarungen mit Ihnen gebunden (soweit diese wirksam sind) und hat gemäß § 903 in Verbindung mit § 90 a BGB die folgenden Befugnisse eines Eigentümers:
„Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.“
Unabhängig vom Zivilrecht, das durch den Kaufvertrag die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen beiden regelt, gilt für die Käufer als Halter selbstverständlich das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung, die er einhalten muss um den Hund artgerecht zu halten. Da Sie schreiben, dass er den Hund u.a. geschlagen hat und eine notwendige tierärztliche Behandlung nicht hat durchführen lassen, war es gut, dass Sie das zuständige Veterinäramt eingeschaltet haben. Diese Behörde ist dafür zuständig, zu prüfen ob ein Verstoß gegen die Tierschutzrechtlichen Gesetze vorliegt und welche Maßnahmen und/oder Sanktionen gegen den Tierhalter angemessen sind. Bei Ihrem nachvollziehbaren Wunsch den Hund zurückzubekommen, kann das Veterinäramt Ihnen nicht behilflich sein, da es sich dabei um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt. Das Amt könnte jedoch prüfen, ob es im Rahmen seiner Möglichkeiten (§§ 16, 16 a Tierschutzgesetz) eine Rückgabe an den aktuellen Eigentümer verhindern könnte.
Zuständig für die Überprüfung und Überwachung von Tierschutzvereinen ist das für den Vereinssitz zuständige Veterinäramt. Dort können Sie Ihre Erfahrung sachlich und objektiv schildern und um eine Überprüfung bitten.
Selbst wenn Sie z.B. nachweisen könnten, dass Sie die ehemalige Eigentümerin des Hundes sind, z.B. durch Ihren Kaufvertrag mit dem vorherigen Eigentümer, könnte auch die Polizei Ihnen den Hund nicht zurückholen und nur versuchen zu vermitteln, da eine zivilrechtliche Streitigkeit letztlich von dem zuständigen Amtsgericht geklärt werden müsste. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, da insbesondere der Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Käufer eingesehen und geprüft werden muss.

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