zurück zur Übersicht Möglicher Betrug, tote Welpen 10.09.2018 von Holger D. Hin und wieder arbeite ich als Dogsitter für eine erfahrene Züchterin, damit Sie mal in Urlaub fahren kann. Dieses Mal war ein Wurf von 10 Welpen dabei, die kurz nach der Abreise der Züchterin an einem schweren Magen-Darm-Infekt erkrankten. Es gab 4 kritische Fälle, einer hat überlebt, einer starb relativ früh und bei 2 Welpen wurde der Gesundheitszustand von Tag zu Tag besser. Plötzlich 48 Stunden nachdem die Züchterin aus dem Urkaub gekommen ist, starben die 2 Welpen angeblich. Ich glaube nicht an die Geschichte, ich vermute das die Welpen noch leben, sie die beiden Hunde verkaufen möchte und zusätzlich noch Geld von meiner Versicherung für 3 Welpen und die Arztrechnung haben möchte. Frage: Kann man irgendwie herausfinden, ob die Welpen wirklich tot sind, muss man das in Deutschkand und der EU irgendwo melden und muss ich für die 3 toten Welpen aufkommen. Vielen Dank schon jetzt und einen schönen Tag. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zu der Frage, ob Sie für verstorbene Welpen haften müssen, ist zunächst Ihre Rechtsbeziehung zu der Züchterin zu klären, da es hinsichtlich des Haftungsmaßstabes einen großen Unterschied macht, ob Sie einen (mündlichen) Vertrag mit der Züchterin hatten und diesen Dienst regelmäßig/er anbieten oder ob es sich um eine Gefälligkeit handelte. Zudem müsste geklärt werden, wie es zu der Erkrankung der Welpen bei Ihnen kam oder ob nachweisbar ist, dass die Welpen z.B. schon krank bei Ihnen abgegeben wurden, etc. Dies alles läßt sich aber nur anhand der Einzelheiten und auch der vorherigen „Sitterdienste“ und den entsprechenden Absprachen zwischen Ihnen prüfen. Des Weiteren ist zwischen dem unstreitig in Ihrer Obhut verstorbenen Welpen und den beiden, die -angelblich- nach Rückgabe an die Züchterin verstorben sein sollen, zu unterscheiden. Da Sie schreiben, dass Sie am Tod der beiden zweifeln, müßte die Züchterin das Versterben der beiden im Streitfall beweisen können. Sollte die Züchterin einem Züchter-Verband angehören, könnten Sie sich dort z.B. erkundigen, ob dort eine entsprechende Meldung vorliegt. Sollten Sie eine Haftpflichtversicherung haben und tatsächlich Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, übergeben Sie dies der Versicherung, da diese nicht nur zur Regulierung berechtigt, sondern auch zur Abwehr unberechtigter Ansprüche zuständig ist. Andernfalls wenden Sie sich einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zu der Frage, ob Sie für verstorbene Welpen haften müssen, ist zunächst Ihre Rechtsbeziehung zu der Züchterin zu klären, da es hinsichtlich des Haftungsmaßstabes einen großen Unterschied macht, ob Sie einen (mündlichen) Vertrag mit der Züchterin hatten und diesen Dienst regelmäßig/er anbieten oder ob es sich um eine Gefälligkeit handelte. Zudem müsste geklärt werden, wie es zu der Erkrankung der Welpen bei Ihnen kam oder ob nachweisbar ist, dass die Welpen z.B. schon krank bei Ihnen abgegeben wurden, etc. Dies alles läßt sich aber nur anhand der Einzelheiten und auch der vorherigen „Sitterdienste“ und den entsprechenden Absprachen zwischen Ihnen prüfen. Des Weiteren ist zwischen dem unstreitig in Ihrer Obhut verstorbenen Welpen und den beiden, die -angelblich- nach Rückgabe an die Züchterin verstorben sein sollen, zu unterscheiden. Da Sie schreiben, dass Sie am Tod der beiden zweifeln, müßte die Züchterin das Versterben der beiden im Streitfall beweisen können. Sollte die Züchterin einem Züchter-Verband angehören, könnten Sie sich dort z.B. erkundigen, ob dort eine entsprechende Meldung vorliegt. Sollten Sie eine Haftpflichtversicherung haben und tatsächlich Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, übergeben Sie dies der Versicherung, da diese nicht nur zur Regulierung berechtigt, sondern auch zur Abwehr unberechtigter Ansprüche zuständig ist. Andernfalls wenden Sie sich einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.