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Polizei will mittels Durchsuchungsbefehl unseren Kater sicherstellen zur Identitätsermittlung

von Antje F.

hier in Kurzform unser Anliegen: Am Sonntag, den 07.10.2018 ist uns eine herrenlose Katze zugelaufen. Sie war krank und ausgehungert. Ein Kater mit ca. 5 Monaten. Am Montag den 08.10.2018 habe ich den Kater unseren Tierarzt vorgestellt. Er hat Parasitenbefall und Würmer festgestellt. Er wurde tierärztlich behandelt und gechippt - da er keine Tätowierung oder Chip hatte. Er hat dann weitere 5 Tage Tabletten gegen Parasiten nehmen müssen und sollte heute 16-10-2018 wieder zum Tierarzt. Gestern abend waren für uns fremde Leute am Gartentor und haben behauptet, dass es ihr Kater sei. Sie konnten dies aber weder durch einen Kauf- oder Schutzvertrag oder Impfausweis oder ähnl. belegen. Heute morgen haben wir Fotos des abgängigen Katers im Briefkasten mit der schriftlichen Androhung einer Strafanzeige gefunden. Ich war heute vor dem Tierarztbesuch bei den Leuten und habe gesagt - dass es evtl. der Kater sein könnte - sicher ist das aber nicht. Ich habe gesagt wenn es ihr Kater sicher ist - dann erhalten sie ihn gegen Erstattung unserer Auslagen 462,00€ (Futter, Tierarztkosten, Kratzbaum, Bürste, Katzentoilette, Spielzeug usw.) zurück. Die Antwort war wir bekommen keinen Cent. Dann bin ich gegangen. Anschließend sind wir zu unserer Tierärztin zur Blutentnahme, Nachkontrolle und Impfen gefahren. Die Tierärztin und Züchterin von Katzen hat ein Gutachten (Vergleich mit mehreren Fotos der abgängigen Katze) angefertigt, das bestätigt, dass unser Kater nicht identisch mit der abgängigen Katze ist. Am Abend gegen 17:45Uhr kam die Polizei. Wir haben keine Aussage gemacht - wir wurden auch nicht gefragt - Wir haben ihnen keinen Zutritt gewährt. Jetzt wird ein Durchsuchungsbefehl erwirkt bei der Staatsanwaltschaft. Wenn dieser erlassen wird kommt die Polizei zur Sicherstellung UNSERES Katers. Dieser wird dann im Tierheim untergebracht - solange bis eine Begutachtung von Amtswegen zustande kommt. Wir haben das Gutachten und Impfausweis mit TASSOREGISTRIERUNG vorgelegt. Die Polizei hat das nicht angenommen. Mein Mann hat es aber noch einer Kollegin des Beamten in die Hand gedrückt und gebeten es zu den Unterlagen zu nehmen. Aktenzeichen und den Namen des zuständigen Staatsanwalts versuchen wir morgen herauszufinden. Können Sie uns helfen. Wir möchten verhindern, dass unser Johnny in ein Tierheim muss. Mein Mann hat bei der Polizei vorgeschlagen, dass wir ihn dem Amtsarzt vorführen oder dieser zu uns kommt. Dies hat der Polizeibeamte ignoriert. Wenn wir dann zwei Gutachten haben und Aussage gegen Aussage steht - was passiert dann mit unserem Kater .-((((

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie schreiben, dass es sich um einen herrenlosen Kater handelte, möchte ich vorab ganz allgemein auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.04.2018, Az. 3 C 24.16 hinweisen, wonach auch offensichtlich kranke und verwahrloste Tiere nicht herrenlos sind und daher wie ein Fundtier zu behandeln sind. Das heißt, dass der Finder, der einen Hund oder eine Katze aufnimmt gemäß § 965 BGB unverzüglich (nachweislich) eine ordnungsgemäße Fundanzeige bei dem Eigentümer oder wenn der unbekannt ist, bei der zuständigen Behörde machen muss, sei es beim Fundbüro, dem städtischen Tierheim oder der Polizei (je nach Tages-/Nachtzeit bzw. Wochentag/Wochenende) um sich nicht wegen einer Fundunterschlagung strafbar zu machen.
Da in Ihrem Fall bereits die Polizei eingeschaltet ist und offenbar ein Durchsuchungsbeschluss beantragt wurde, ist eine Einschätzung an dieser Stelle nicht möglich. Sie sollten sich unverzüglich an einen Rechtsanwalt für Tierrecht oder für Strafrecht wenden, damit sich dieser gegenüber der Polizei bestellen und eine Akteneinsicht fordern kann. Dann können die notwendigen Schritte geprüft werden.
 

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