zurück zur Übersicht wurde vom Kittenkäufer betrogen 29.01.2010 von Sandra B. Ich züchte Katzen u. habe von meinem letzten Wurf eine Katze an ein Pärchen verkauft, die angeblich noch 1 andere kastrierte Katze haben u. damit diese nicht so allein ist, wollten sie eine 2. Katze. Diese ist als Liebhabertier verkauft worden(d.h. Züchten verboten). Nach 2 Monaten kam eine Mail,angeblich Katze tot, wollen Geld zurück wegen Erbkrankheit. Dumm nur, beide Eltern sind negativ getestet. Habe erfahren, dass diese Frau eine Züchterin ist, kann ich meine Katze wiederholen (leider nicht gechipt)? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Gegen die Forderung der Käuferin ihr den Kaufpreis zurückzuzahlen sollten sie sich schriftlich wehren. In einem möglichen Prozess müsste die Käuferin u.a. den Tod der Katze beweisen, z.B. durch eine Bescheinigung eines Tierarztes und zudem auch die behauptete Erbkrankheit, was ihr jedoch -angesichts der negativen Testung der Elterntiere- sehr schwer fallen dürfte. Ob Sie aufgrund der Zuchtabsichten der Käuferin vom Kaufvertrag zurücktreten und die Katze zurückfordern können und/oder einen Schadensersatzanspruch haben, lässt sich erst nach einer umfassenden Prüfung aller Umstände beantworten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Gegen die Forderung der Käuferin ihr den Kaufpreis zurückzuzahlen sollten sie sich schriftlich wehren. In einem möglichen Prozess müsste die Käuferin u.a. den Tod der Katze beweisen, z.B. durch eine Bescheinigung eines Tierarztes und zudem auch die behauptete Erbkrankheit, was ihr jedoch -angesichts der negativen Testung der Elterntiere- sehr schwer fallen dürfte. Ob Sie aufgrund der Zuchtabsichten der Käuferin vom Kaufvertrag zurücktreten und die Katze zurückfordern können und/oder einen Schadensersatzanspruch haben, lässt sich erst nach einer umfassenden Prüfung aller Umstände beantworten.