zurück zur Übersicht Gemeinschaftsgarten 11.09.2009 von Stefanie R. Hallo liebes Tasso Team, heute haben wir einen Brief von unserer Wohnungsverwaltungsgesellschaft erhalten, in dem aufgeführt wurde, dass wir unseren Hund (Lhasa Apso) nicht mehr auf der grünen Gemeinschaftsfläche hinter dem Haus laufen lassen dürfen. Da wir jedoch jeglichen Hundekot,etc. beseitigen und auch sonst dort freilaufende Katzen, Eichhörnchen und Wildhasen herumlaufen, weiß ich nicht, was dagegen spricht, weiterhin mit unserem Hund dort zu spielen. Dies geschieht natürlich auch außerhalb der Ruhezeiten. Können Sie uns hier vielleicht weiterhelfen, wie es rechtlich hier aussieht? Gibt es eine Möglichkeit Einspruch einzulegen? Vielen lieben Dank und ein schönes Wochenende. Stefanie Riebe Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft per Gemeinschaftsordnung die Hundehaltung einschränken oder die Nutzung der Außenanlagen näher regeln (z.B. Anleinpflicht für alle Hunde, etc.). Gemeinschaftsordnungen können nachträglich durch Beschluss abgeändert werden, z.B. durch einen Mehrheitsbeschluss mit 2/3 aller vorhandenen Stimmen. Auf welchem Weg nun Ihre Gemeinschaftsordnung geändert werden kann und ob dies ordnungsgemäß verlaufen ist, kann hier nicht beurteilt werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft per Gemeinschaftsordnung die Hundehaltung einschränken oder die Nutzung der Außenanlagen näher regeln (z.B. Anleinpflicht für alle Hunde, etc.). Gemeinschaftsordnungen können nachträglich durch Beschluss abgeändert werden, z.B. durch einen Mehrheitsbeschluss mit 2/3 aller vorhandenen Stimmen. Auf welchem Weg nun Ihre Gemeinschaftsordnung geändert werden kann und ob dies ordnungsgemäß verlaufen ist, kann hier nicht beurteilt werden.