zurück zur Übersicht Welpe in Hundeschule togebissen 01.02.2010 von Birgit B. Sehr geehrte Damen und Herren, am Donnerstag bin ich mit meinem ca 16 Wochen jungen Welpen in meine Hundeschule gegangen. die Hunde dürfen vorher auf dem Gelände frei spielen. Ein Dalmatiner hat diesen Welpen ohne Vorwarnung gepackt und gebissen und zwar so, dass die Wirbelsäule gebrochen wurde und uns abends in der Tierklink geraten wurde, das Tier einschläfern zu lassen, da der Bruch nicht reparabel sei. wie gehe ich jetzt vor, der Hund kommt zwar dadurch nicht mehr zurück, aber es muss doch Konsequenzen für den Halter und den DVG-verein haben, da dem Trainer bekannt war, dass dieser Hund Probleme hat. Vor allem, wie kann so etwas nicht nochmal passieren, da ja auch andere Menschen mit ihren Welpen dorthingehen Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Sie auf so tragische Weise Ihren Welpen verloren haben. Auch wenn es Ihnen den Hund nicht zurückbringt, so sollten Sie den Halter des Dalmatiners auffordern, für den Schaden, den sein Hund Ihnen zugefügt hat, aufzukommen. Welchen Betrag Sie fordern können, lässt sich pauschal nicht voraussagen, zu überlegen ist, ob der Kaufpreis und/oder nur die durch den Biss verursachen Tierarzt und ggf. Bestattungskosten erstattet werden sollen. Melden Sie diesen Vorfall schriftlich beim Ordnungs- und dem Veterinäramt, damit soweit erforderlich behördliche Schritte eingeleitet werden können. Daneben besteht auch die Möglichkeit Strafanzeige und Strafantrag gegen den Halter wegen Sachbeschädigung zu erstatten. Ob der Trainer den Vorfall wohlmöglich mitverschuldet hat, lässt sich ohne eine genaue Kenntnis des Vorfalls nicht beurteilen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Sie auf so tragische Weise Ihren Welpen verloren haben. Auch wenn es Ihnen den Hund nicht zurückbringt, so sollten Sie den Halter des Dalmatiners auffordern, für den Schaden, den sein Hund Ihnen zugefügt hat, aufzukommen. Welchen Betrag Sie fordern können, lässt sich pauschal nicht voraussagen, zu überlegen ist, ob der Kaufpreis und/oder nur die durch den Biss verursachen Tierarzt und ggf. Bestattungskosten erstattet werden sollen. Melden Sie diesen Vorfall schriftlich beim Ordnungs- und dem Veterinäramt, damit soweit erforderlich behördliche Schritte eingeleitet werden können. Daneben besteht auch die Möglichkeit Strafanzeige und Strafantrag gegen den Halter wegen Sachbeschädigung zu erstatten. Ob der Trainer den Vorfall wohlmöglich mitverschuldet hat, lässt sich ohne eine genaue Kenntnis des Vorfalls nicht beurteilen.