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Freigänger Katze/Nachbardrohung

von Annette S.

Hallo ich habe eine Frage. Wissen Sie vielleicht, wie die Gesetzenlage bei Freigängerkatzen in der Brutzeit aussieht? Heute war ein Nachbar bei mir und befahl, mir unsere Russisch Blau zu Hause einzusperren, da sie wohl in seinen Garten geht und dadurch bei ihm die Vögel nicht brüten. Brutzeit ist doch erst ab Mitte April bis Mitte Juli und nicht jedes Jahr brüten Vögel an der selben Stelle. Ich sagte, dass das eine Freigängerin ist und ich sie nicht einsperren werde, da sie das nicht gewohnt ist und dass sie kastriert ist, somit darf sie gehen wann und wo sie will. Dann drohte er mir, der Katze was anzutun wenn sie wieder über sein Garten läuft. Er sagte wort-wörtlich, er hat da was (Schrotflinte?) und sie wird was erleben, wenn er sie da sieht. Ich habe ihm gesagt, dass meine andere seit dem 01.10. spurlos verschwunden ist, und jetzt kann ich mir Einiges denken wer was mit ihr gemacht hat, da hat er wie auf Kommando gleich gesagt, dass das nur Vermutungen sind. Dass die Nachbarn bis zu 2 Katzen dulden müssen ist laut BGB mir bekannt. Wissen Sie was wegen der Brutzeit? Darf er mir/meiner Katze drohen? Was soll ich unternehmen? Ich habe jetzt Angst um meine Katze. Sie will raus.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Laut der Internetseite Ihres Wohnortes gilt zum Schutz der Fauna vom 15. Februar bis 15. Juni eine besondere Aufsichts- und Anleinpflicht für Hunde auf und an allen Grünflächen in der Heusenstammer Gemarkung sowie im Wald (https://www.heusenstamm.de/de/buerger-und-stadt/pressecenter/aktuelle-meldungen/detail/item/2912/brut-und-setzzeit-anleinpflicht-fuer-hunde-ab-152). Da die Satzung, die dies regelt „SATZUNG über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit“ heißt, sind dort dementsprechend auch keine Regelungen über Katzen zu finden. Auch auf der Internetseite ist zu Katzen nichts zu finden.Natürlich darf der Nachbar weder Sie persönlich bedrohen, noch mit Verletzungen der Katze drohen oder dies sogar wahr machen, nur weil sie durch seinen Garten läuft. Da der Nachbarschaftsstreit bereits an Schärfe gewonnen hat und Sie Ihre Freigängerin weder einsperren noch bei ihren Streifzügen vor Vergiftungen o.ä. beschützen können, versuchen Sie eine friedliche Lösung zu finden, z.B. unter Zuhilfenahme der zuständigen Schiedsamtes.

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