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Hundeausführen

von Christiane W.

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Hund wird häufiger von einer Freundin ausgeführt, die nicht versichert ist. Wer ist zuständig, wenn es dann, im ungünstigsten Fall, durch meinen (sehr kleinen) Hund zu irgendeinem Schaden kommt?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst gilt immer und zu jeder Zeit Ihre eigene verschuldens-un-abhängige Haftung für Ihren Hund gemäß § 833 BGB. Dies gilt auch dann, wenn Sie gar nicht anwesend waren und entstandene Schäden nicht hätten verhindern können. Der Geschädigte hat daher - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - einen Schadensersatz - und je nach Fall einen Schmerzensgeldanspruch gegen Sie, gegebenenfalls auch gegen Ihre Freundin, wenn dies z.B. grob fahrlässig gehandelt hat. Bei den durch den Hund entstandenen Schäden ist zu unterscheiden, zwischen den Schäden, die der Hund einem Dritten in der Obhut Ihrer Freundin zufügt und den Schäden, die Ihrer Freundin zugefügt werden (z.B. wenn er Ihre Freundin verletzt/beißt oder die Wohnungseinrichtung zerstört). Daher sollten Sie unbedingt eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Sie sollten die Versicherungsbedingungen zur Sicherheit daraufhin überprüfen, ob das so genannte Fremdhüterrisiko mitabgedeckt ist, was dies beinhaltet und was nicht (Schäden, die Ihre Freundin erleidet) und dies notfalls hinzufügen.

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