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Wann erlischt die Tierhalterhaftung für eine Katze?

von Tina T.
Sehr geehrte Damen und Herren, unser Kater Leo ist leider bereits seit über einem Jahr verschwunden. Die Vermisstenmeldung bei Tasso, Suchplakate und Flyer brachten ihn leider nicht zurück. Wir vermissen ihn immernoch sehr, aber inzwischen stellt sich für mich auch noch eine weitere Frage als "nur" die Frage nach dem Schicksal unseres Katers. Wann erlischt denn die Tierhalterhaftung? Nachdem Leo gechipt und registriert ist, wäre es grundsätzlich möglich, dass, wenn ein Schaden durch ihn verursacht würde, der Chip ausgelesen und auf uns zurückgegriffen würde, obwohl wir ihn seit einem Jahr nicht mehr gesehen haben und nicht wissen wo er steckt. Natürlich wäre es auch auf diese Weise toll, ihn endlich wiederzufinden, aber dennoch wäre die Frage, wie lange kann man in Regress genommen werden, obwohl man über längere Zeit keinerlei Einfluss mehr auf den Kater hatte. Gibt es hier eine Art "Verjährung"? Über eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen Tina T.
Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider gibt es keinen festen Zeitraum, nach dem man als Halter eines vermissten Tieres nicht mehr für die durch das Tier verursachten Schäden aufkommen muss. Die Pflicht zur Haftung endet bei verschwundenen Hunden und Katzen erst “wenn deren Rückkehr nicht mehr wahrscheinlich ist“.
Wann das im Einzelfall ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, da eine Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles notwendig ist. Eine bestehende Tierhalterhaftpflicht sollte daher nach „nur“ einem Jahr noch nicht gekündigt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, wie solche Fälle gehandhabt werden und erbitten eine schriftliche Auskunft. Aussagen am Telefon sind nicht verbindlich.

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