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Besitzverhältnisse

von Sylvia W.

Sehr geehrte Frau RA Fries, ich habe eine sehr spezielle Frage: Wir möchten uns bei einer renommierten Züchterin einen Hund kaufen. Die Dame tritt auch immer als Züchterin/Eigentümerin der Welpen auf. Wenn man jedoch auf die Kontaktseite der Züchter-Homepage geht, steht da ein ganz anderer Namen und auch wenn man Programm- und Ergebnislisten von Hundeausstellungen recherchiert, taucht da immer dieser Männername auf - nie der Name der Züchterin. Wir fragen uns jetzt, ob ein unterschriebener Kaufvertrag von der „angeblichen“ Züchterin überhaupt rechtskräftig ist. Gibt es Möglichkeiten herauszufinden, wer Eigentümer/Besitzer der Zucht/der Welpen ist? Ist Züchter gleich Eigentümer der Welpen? Haben Sie weitere Tipps für uns? Schon jetzt vielen Dank für Ihre Hilfe und einen schönen Tag. Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zu allererst sollten Sie die Züchterin direkt nach den geschilderten Umständen fragen und gucken wie sie reagiert und was sie antwortet, vielleicht handelt es sich um den Lebensgefährten und die beiden „teilen“ sich die Zucht oder es gibt eine andere nachvollziehbare Erklärung.
Da Sie schreiben, es handele sich um eine „renommierte Züchterin“ nehme ich an, dass sie auch im VDH oder wenigstens einem anderen Verband Mitglied ist. Erkundigen Sie sich dort ebenfalls nach der Züchterin und dem Herrn. Wenn die Züchterin regelmäßig und in etwas größerem Umfang, also gewerbsmäßig im Sinne von § 11 Tierschutzgesetz züchtet (= wenn sie 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder 3 oder mehr Würfe pro Jahr hat), müsste Sie eine Erlaubnis vom zuständigen Veterinäramt haben. Dort könnten Sie sich auch vorab informieren.
Zu der Frage nach den Auswirkungen der beiden verschiedenen Personen auf einen möglichen Kaufvertrag. Zwar sind in der Regel der Züchter und der Eigentümer die selbe Person, es gibt jedoch auch (rechtmäßige) Konstellationen bei denen dies auseinander fällt, z.B. wenn der Züchter die Mutterhündin oder den Deckrüden nicht behalten kann und das Tier verkauft und auch das Eigentum ganz oder zur Hälfte übereignet, aber sich das Deckrecht und die Zuchteinsätze auf seinen Namen vertraglich mit dem Käufer vorbehält. Wenn Sie in Ihrem Falle einen Kaufvertag mit der Züchterin schließen, sind sie beide als Vertragsparteien miteinander verbunden und haben gegenseitige Rechte und Pflichten. Er ist grundsätzlich bindend und wirksam.
Wenn Sie also nach Ihrer Recherche und der Reaktion/Antwort der Züchterin noch „Bauchschmerzen“ haben, sollten Sie überlegen schweren Herzens Abstand von dem Vertrag und damit auch von dem Welpen nehmen und sich notfalls nach einer anderen Zucht umschauen.

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