zurück zur Übersicht Katzennetz 02.02.2010 von Heike N. Ich wohne in einer ETW im vierten Stock. Habe, bevor ich meine zwei neuen Katzen bekommen habe, auf beiden Balkonen Katzennetze montiert auf ein Gestell aus Bambusrohren (recht dezent gehalten!!!). Kann mich die ETG dazu zwingen, die Katzennetze wieder abzubauen oder gibt es für so etwas rechtliche Grundlagen? mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Theoretisch kann die Eigentümergemeinschaft Sie dazu zwingen die Netze wieder zu entfernen. In der Zustimmung zur Tierhaltung ist jedenfalls nicht automatisch die Genehmigung eines Katzennetzes auf dem Balkon enthalten, da es sich dabei um eine „Beeinträchtigung der Fassadenoptik“ handeln kann, die von den anderen Eigentümern nicht geduldet werden muss. Entscheidend ist jedoch, was in der Eigentümerordnung zum Thema Tierhaltung und Katzennetz beschlossen wurde.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Theoretisch kann die Eigentümergemeinschaft Sie dazu zwingen die Netze wieder zu entfernen. In der Zustimmung zur Tierhaltung ist jedenfalls nicht automatisch die Genehmigung eines Katzennetzes auf dem Balkon enthalten, da es sich dabei um eine „Beeinträchtigung der Fassadenoptik“ handeln kann, die von den anderen Eigentümern nicht geduldet werden muss. Entscheidend ist jedoch, was in der Eigentümerordnung zum Thema Tierhaltung und Katzennetz beschlossen wurde.