zurück zur Übersicht Belgien - Mindestanforderungen für die Haltung von Hunden/Welpen 28.03.2019 von Tanja K. Guten Morgen Frau RA Fries, ich habe am letzten Wochenende Freunde von mir zu einer Züchterin von Bobtails nach Belgien begleitet. Auf den ersten Blick hatte man auch ein gutes Gefühl, die erwachsenen Hunde sahen gepflegt und das Anwesen sauber aus. Dann sind wir ins Hundehaus gegangen, wo sich neben 6 ausgewachsenen Hunden auch 10 Bobtail-Welpen befanden. Für die Rasse „Bobtail“ erschienen mir die einzelnen Zwinger sehr klein und vom reinen Menschenverstand kam es mir komisch vor, dass die 4 Wochen alten Welpen zwar ihren eignen Bereich hatten, aber durch die Gitter konnten die Welpen Kontakt zu den anderen Hunden haben und die Mutter war schon von den Welpen getrennt. Für Deutschland habe ich Mindestanforderungen für das Halten von Hunden/Welpen gefunden, für Belgien leider nicht und auch eine Anfrage bei Sint Hubertus brachte nichts. In Deutschland muss ein Zwinger für große Hunde 6 Quadratmeter haben und junge Welpen sollten bis zur 6 Woche in einem abgetrennten Raum mit ihrer Mutter leben. Gibt es auch Mindestanforderungen an die Zuchtstätte in Belgien oder gibt es internationale Regeln z. B. vom FCI? Schon jetzt vielen Dank für Ihre Hilfe und einen schönen Tag. Mit freundlichen Grüßen T. K. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider kann auch ich Ihnen keine weiteren Infos oder Fundstellen nennen, da ich zum einen keine Kenntnisse im belgischen Recht habe und auch bei der Recherche nichts gefunden habe. Ich nehme an, dass es ähnlich wie hier in Deutschland, Veterinärämter gibt. Sie könnten daher z.B. versuchen, dass für den Wohnort der Züchterin zuständige Veterinäramt zu erfragen und sich dort zu informieren.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider kann auch ich Ihnen keine weiteren Infos oder Fundstellen nennen, da ich zum einen keine Kenntnisse im belgischen Recht habe und auch bei der Recherche nichts gefunden habe. Ich nehme an, dass es ähnlich wie hier in Deutschland, Veterinärämter gibt. Sie könnten daher z.B. versuchen, dass für den Wohnort der Züchterin zuständige Veterinäramt zu erfragen und sich dort zu informieren.