zurück zur Übersicht

Pferdekauf

von Margot L.

Hallo, da das Passierte ohne weiteres auch beim Kleintierkauf geschehen kann, möchte ich mich hilfesuchend an Sie wenden: Unlängst wurde uns eine 3-jährige Stute als lieb, nervenstark, famieliengeignet und durch nichts zu erschrecken angepriesen. Darauf fanden einige Besuche statt. Das Pferd war relativ unauffällig. Ich entschloss mich zum Kauf, es gab eine Anzahlung von 1.500 € und eine Ankaufuntersuchung mit Blut- und Kotuntersuchung. Während der Untersuchung wurde die Stute immer auffälliger, v. a. wenn man etwas von ihr wollte (Hufe geben etc.). Sie biss und trat mehrfach nach der untersuchenden Tierärztin. Im Blut waren außerdem erhöhte Entzündungswerte aufgefallen und die Stute litt an extremem Parasitenbefall (mehrere Wurmarten, darunter auch Bandwürmer) was auf eine gewisse Verwahrlosung schließen lässt. Ich bin nach gründlicher Überlegung und auf Anraten der Tierärztin vom Kauf zurücktreten. Die Besitzer möchten die Ankaufsuntersuchung in Höhe 600 € natürlich nicht bezahlen und meine Anzahlungssumme stark um die Aufwendungen (Entwurmung, Anfahrten etc.), die Sie durch uns hatten, kürzen. Wie ist die Rechtslage? Es handelt sich ja leider juristisch um eine Sache. Die Stute wurde aber vollkommen falsch beschrieben, war weder halfterführig noch lieb oder kooperativ. Höchstwahrscheinlich wäre sie sogar zur Gefahr für mich und meine Kinder geworden. Ist das Betrug? Habe ich Anspruch auf Rückerstattung der vollen 1.500 € und die Kostenerstattung der Ankaufuntersuchung oder muss ich mich damit abfinden, dass die Besitzerin die Stute mit anderen Augen sah? Vielen Dank für Infos hierzu. Beste Grüße M. L.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da es sowohl verschiedene Formen der Ankaufsuntersuchung gibt und in der Praxis auch verschiedene Vereinbarungen gibt hinsichtlich der Frage gelten, wer die Untersuchung bezahlt, ob ein bestimmtes Ergebnis für das Zustandekommen des Kaufvertrages als Bedingung vereinbart wurde oder (für den Fall, dass der Kaufvertrag schon zustande gekommen ist), ob ein bestimmtes Ergebnis der AKU ein Rücktrittsrecht des Käufers nach sich zieht, etc. müsste die Einzelheiten in Ihrem Fall bekannt sein. Insbesondere müssten die Verkaufsanzeige (sofern vorhanden), der Kaufvertrag und das Ergebnis der AKU und wenn vorhanden auch die Korrespondenz zwischen Ihnen und dem Verkäufer eingesehen und geprüft werden. Zudem ist wichtig zu wissen, ob es sich um einen Privatverkauf handelt oder ob der Verkäufer ein Unternehmer war etc. Da eine Einschätzung an dieser Stelle leider nicht möglich ist, wenden Sie sich, sofern Sie sich nicht zwischenzeitlich mit dem Verkäufer einigen konnten, an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tier-/ oder explizit für Pferderecht um die Höhe Ihres Zahlungsanspruches prüfen zu lassen.

763.072 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung